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IWB Nr. 19 vom

Hermesdeckungen des Bundes

Klaus Vorpeil

Eine Lieferantenkreditdeckung durch staatliche Exportkreditgarantien des Bundes, sog. Hermesdeckungen, ermöglicht deutschen Exporteuren in vielen Fällen erst den Abschluss eines Exportgeschäfts. Sie sind aus Risikogesichtspunkten insbesondere bei Exporten in Entwicklungs- und Schwellenländer oft auf eine solche Absicherung angewiesen, da Banken in diesen Fällen regelmäßig eine Hermesdeckung für eine (Re-)Finanzierung verlangen.

I. Allgemeine Grundsätze staatlicher Exportgarantien

Mittels einer Exportkreditgarantie ermöglicht der Bund deutschen Exporteuren und deren Banken, die bei Stellung einer Hermesdeckung bereit sind, ein Exportgeschäft zu finanzieren, das Risiko des Forderungsausfalls sowohl aus wirtschaftlichen als auch politischen Gründen abzusichern.

Hermesdeckungen werden nur unter den Bedingungen gewährt, dass das Exportgeschäft förderungswürdig und risikomäßig vertretbar ist. Sie stellen ein subsidiäres Instrument dar, soweit eine kommerzielle Absicherung im Privatsektor nicht oder nicht vollumfänglich angeboten wird. Staatliche Exportkreditgarantien werden im Auftrag der Bundesrepublik Deutsc...

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