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Hermesdeckungen des Bundes
Ausfuhrfinanzierung durch staatliche Exportkreditgarantien
Staatliche Exportkreditgarantien des Bundes, sog. Hermesdeckungen, ermöglichen deutschen Exporteuren in vielen Fällen erst den Abschluss eines Exportgeschäfts. Sie sind aus Risikogesichtspunkten insbesondere bei Exporten in Entwicklungs- und Schwellenländer oft auf eine solche Absicherung angewiesen, da Banken in diesen Fällen regelmäßig eine Hermesdeckung für eine (Re-)Finanzierung verlangen. Weil es Exportkreditgarantien in verschiedenen Deckungsformen gibt, sichern sie eine große Bandbreite an Risiken der Exporteure ab.
Mittels einer Exportkreditgarantie ermöglicht der Bund deutschen Exporteuren und deren Banken, die bei Stellung einer Hermesdeckung bereit sind, ein Exportgeschäft zu finanzieren, das Risiko des Forderungsausfalls sowohl aus wirtschaftlichen als auch politischen Gründen abzusichern.
Die unterschiedlichen Deckungsformen von Hermesdeckungen sind weitgehend untereinander kombinierbar, so dass sie deutschen Exporteuren einen umfassenden Schutz gewähren.
Hermesdeckungen werden aber nur unter den Bedingungen gewährt, dass das Exportgeschäft förderungswürdig und risikomäßig vertretbar ist. Sie stellen ein subsidiäres Instrument dar, soweit eine kommerzielle Absicherung im Privatsektor nicht oder nicht vollumfänglich angeboten wird.