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Wirksamkeit einer fehlerhaften Geschäftsführerbestellung nach satzungsdurchbrechendem Beschluss?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3274Kann die Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers wirksam sein, wenn sie gegen eine satzungsmäßige Befristung verstößt? Wohl nicht, wenn man die Rechtsprechung des BGH zu satzungsdurchbrechenden Beschlüssen in der GmbH zugrunde legt. Die Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers über die satzungsmäßig erlaubte Befristung hinaus wirkt nicht nur punktuell und ist daher nichtig. Hat der Geschäftsführer die Bestellung angenommen und wurde das Organverhältnis in Vollzug gesetzt, werden die Handlungen des fehlerhaft bestellten Geschäftsführers aber behandelt wie solche eines korrekt bestellten Geschäftsführers.
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Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers
[i]Voraussetzungen einer wirksamen BestellungDer Geschäftsführer ist ein Organ der GmbH und zwingend vorgesehen (vgl. § 6 Abs. 1 GmbHG). Er wird grds. durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit (§ 6 Abs. 3 Satz 2, § 46 Nr. 5, § 47 Abs. 1 GmbHG) bestellt; die Bestellung muss von der bestellten Person angenommen und im Handelsregister eingetragen werden. Die Registereintragung wirkt nur deklaratorisch (§ 39 Abs. 1 GmbHG, § 12 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Die [i]SatzungsregelungenSatzung kann die Zuständigkeit zur Bestellung des Geschäftsführers und Mehrheitserfordernisse abweichend regeln (§ 45 Abs. 2 GmbHG). Befrist...