Sozialabgaben 2025 auf Rekordniveau
Die Sozialabgaben in Deutschland erreichen mit durchschnittlich 42,30 % (Jahr 2024: 40,90 %) einen Höchststand.
Die Sozialabgaben in Deutschland erreichen mit durchschnittlich 42,30 % (Jahr 2024: 40,90 %) einen Höchststand.
Die Vorschriften zur sozialen Absicherung und zu den Ansprüchen auf Geldleistungen komplettieren die Rechte von Schwangeren und jungen Müttern. Sie sorgen dafür, dass ihnen für die Zeiten eines Beschäftigungsverbots und der Mutterschutzfristen kein finanzieller Nachteil entsteht. Im Lohnbüro des Arbeitgebers geht es derweil um die Auswirkungen des Mutterschutzes auf die Entgeltabrechnung.
Über viele Jahre war Langlebigkeit zwar individuell eine feine Sache, aber für die Anbieter von lebenslangen Renten stellte sie eine Herausforderung dar. Versicherer und Pensionseinrichtungen kalkulierten in ihre Rentenprodukte Puffer ein für den Fall, dass die Lebenserwartung unerwartet ansteigt und sie für länger als kalkuliert die Renten auszahlen müssen. Laut Daten der Vereinten Nationen stieg die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland von 1950 bis 2015 um 13 Jahre (von 67,5 auf 80,5 Jahre).
Die sozialversicherungsrechtliche Einstufung „selbstständiger“ Lehrkräfte in Bildungseinrichtungen hat nach dem sog. Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil v. 28.6.2022 - B 12 R 3/20 R, ZAAAJ-23473) und der Reaktion der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu großer Verunsicherung nicht nur bei Bildungseinrichtungen und Lehrkräften, sondern auch bei ihren Beratern geführt. Viele Bildungseinrichtungen mussten befürchten, für Vertragsverhältnisse mit Lehrenden Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen zu müssen. Der neu eingefügte § 127 SGB IV ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf diese Entwicklung.
Arbeitgeber werden in der Praxis im Bereich der Sozialversicherung immer wieder auch mit Säumniszuschlägen konfrontiert. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den grundsätzlichen Fragen: Wann können Säumniszuschläge durch die Sozialversicherungsträger erhoben werden? Welche Abwehrmöglichkeiten gibt es und was sagt die Rechtsprechung dazu?
Mutterschutz bietet nicht nur Vorteile für die betroffenen Mitarbeiterinnen, sondern auch für die Betriebe selbst. Durch die Gewährleistung eines sicheren und unterstützenden Arbeitsumfelds während und nach der Schwangerschaft fördern Unternehmen die Zufriedenheit sowie das Wohlbefinden ihrer Angestellten. Dies führt zu einer höheren Mitarbeitermotivation und -bindung, was wiederum die Produktivität und Effizienz erhöht. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kinds während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Im Bereich der Gesetz- und Verordungsgebung tat sich 2024 wenig Spannendes. Erwähnenswert erscheinen vor allem die neu geschaffene Möglichkeit einer Arbeitserprobung parallel zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente und die Erhöhung der Bagatellgrenze der Künstlersozialabgabe von 450 € auf 1.000 € jährlich. Doch die Rechtsprechung produzierte eine Vielzahl interessanter Entscheidungen.
Die im Jahr 2025 wirksam gewordenen Änderungen und Neuerungen in der Entgeltabrechnung sind zum Teil bereits vor mehreren Jahren beschlossen worden. Zudem sind Erhöhungen verschiedener Grenzwerte zu berücksichtigen. Für Rentner ist erfreulich, dass durch das Wachstumschancengesetz die Zeitschiene gestreckt und die Anhebung der Besteuerung nicht mehr in 1 %-Schritten, sondern nur noch in 0,5 %-Schritten pro Jahr erfolgt. Rentenneuzugänge des Jahrs 2025 versteuern ihre Rente daher nur mit 83,5 %.
Die im Jahr 2025 wirksam gewordenen Änderungen und Neuerungen in der Entgeltabrechnung sind zum Teil bereits vor mehreren Jahren beschlossen worden. Leider sind auch im neuen Jahr steigende Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. So stimmte der Bundesrat am 20.12.2024 einer Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte zu.
Die Sozialabgaben in Deutschland erreichen mit durchschnittlich 42,30 % (Jahr 2024: 40,90 %) einen Höchststand.
Die Vorschriften zur sozialen Absicherung und zu den Ansprüchen auf Geldleistungen komplettieren die Rechte von Schwangeren und jungen Müttern. Sie sorgen dafür, dass ihnen für die Zeiten eines Beschäftigungsverbots und der Mutterschutzfristen kein finanzieller Nachteil entsteht. Im Lohnbüro des Arbeitgebers geht es derweil um die Auswirkungen des Mutterschutzes auf die Entgeltabrechnung.
Über viele Jahre war Langlebigkeit zwar individuell eine feine Sache, aber für die Anbieter von lebenslangen Renten stellte sie eine Herausforderung dar. Versicherer und Pensionseinrichtungen kalkulierten in ihre Rentenprodukte Puffer ein für den Fall, dass die Lebenserwartung unerwartet ansteigt und sie für länger als kalkuliert die Renten auszahlen müssen. Laut Daten der Vereinten Nationen stieg die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland von 1950 bis 2015 um 13 Jahre (von 67,5 auf 80,5 Jahre).
Die sozialversicherungsrechtliche Einstufung „selbstständiger“ Lehrkräfte in Bildungseinrichtungen hat nach dem sog. Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil v. 28.6.2022 - B 12 R 3/20 R, ZAAAJ-23473) und der Reaktion der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu großer Verunsicherung nicht nur bei Bildungseinrichtungen und Lehrkräften, sondern auch bei ihren Beratern geführt. Viele Bildungseinrichtungen mussten befürchten, für Vertragsverhältnisse mit Lehrenden Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen zu müssen. Der neu eingefügte § 127 SGB IV ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf diese Entwicklung.
Leisten Handwerksunternehmen mehr als vertraglich vereinbart, haben sie u. U. keinen Anspruch auf vollständige Zahlung, so das Amtsgericht München. Der Fall: Ein Handwerksbetrieb sollte in einem Lkw vertraglich festgelegte Ausbauarbeiten vornehmen. Die Rechnung wurde dann vom Auftraggeber später auch beglichen. Im Lkw wurden aber vom Handwerksbetrieb auch weitere Leistungen ausgeführt, die vertraglich nicht vereinbart waren. Die dann folgende zweite Rechnung über diese Leistungen wurde nicht beglichen. Zu Recht, wie das Gericht urteilte, da es keinen eindeutigen Nachweis über die vertragliche Zusatzvereinbarung gab. Handwerker sollten sich also vor Erledigung nicht vereinbarter Leistungen beim Auftraggeber rückversichern, ob er das wünscht. Auftraggeber sollten Rechnungen genau prüfen und nur die Arbeiten begleichen, die vereinbart waren. Das gilt analog auch für andere Branchen.
Bestimmt eine Verfallklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers „gevestete“ virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die „gevesteteten“ virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. „Vesting-Periode“ entstanden sind (BAG, Urteil v. 19.3.2025 - 10 AZR 67/24).
Arbeitgeber werden in der Praxis im Bereich der Sozialversicherung immer wieder auch mit Säumniszuschlägen konfrontiert. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den grundsätzlichen Fragen: Wann können Säumniszuschläge durch die Sozialversicherungsträger erhoben werden? Welche Abwehrmöglichkeiten gibt es und was sagt die Rechtsprechung dazu?
Das BMF hat eine zentrale statistische Auswertung von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase (sog. Riester-Auszahlungsstatistik, Auswertungsstichtag 15.5.2024) für das Leistungsjahr 2023 veröffentlicht.
Die Zertifizierungsstelle für Altersvorsorge- und Basisrentenverträge informiert, dass die aktuelle Übersicht der gemeldeten Links zu den Musterproduktinformationsblättern mit dem Stand 13.3.2025 veröffentlicht wurden. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.
Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1.1.2018 geschlossen wurden (BAG, Urteil v. 11.3.2025 – 3 AZR 53/24).
Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in Deutschland zum 1.7.2025 um 3,74 Prozent.
Mutterschutz bietet nicht nur Vorteile für die betroffenen Mitarbeiterinnen, sondern auch für die Betriebe selbst. Durch die Gewährleistung eines sicheren und unterstützenden Arbeitsumfelds während und nach der Schwangerschaft fördern Unternehmen die Zufriedenheit sowie das Wohlbefinden ihrer Angestellten. Dies führt zu einer höheren Mitarbeitermotivation und -bindung, was wiederum die Produktivität und Effizienz erhöht. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kinds während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Wer in einem gemeinnützig geführten Museum tätig wird und dafür 5 € pro Stunde erhält, übt eine ehrenamtliche Tätigkeit aus ideellen Zwecken aus. Bei der Zahlung handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung und kein Arbeitsentgelt, für welches Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten wären (Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 23.1.2025 - L 1 BA 64/23; Revision zugelassen).
Im Bereich der Gesetz- und Verordungsgebung tat sich 2024 wenig Spannendes. Erwähnenswert erscheinen vor allem die neu geschaffene Möglichkeit einer Arbeitserprobung parallel zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente und die Erhöhung der Bagatellgrenze der Künstlersozialabgabe von 450 € auf 1.000 € jährlich. Doch die Rechtsprechung produzierte eine Vielzahl interessanter Entscheidungen.
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig i.S. des § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht (BAG, Urteil v. 12.2.2025 - 5 AZR 127/24).
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) hat eine Broschüre mit Informationen zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge anhand des maßgeblichen Arbeitsentgelts (Stand: 13.1.2025) veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften in einem intensiven Fachdialog u.a. mit Bildungsverbänden und Sozialpartnern umfassend beleuchtet. Dabei hat sich gezeigt, dass Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte eine Übergangszeit brauchen, um sich auf die nun geltenden Beurteilungsmaßstäbe einzustellen.
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner bereits vorhandenen und neu hinzukommenden Arbeitnehmer zum Zweck der Mitgliederwerbung mitzuteilen. Ein solches Begehren kann nicht auf eine von den Gerichten im Weg der gesetzesvertretenden Rechtsfortbildung vorzunehmende Ausgestaltung der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsbetätigungsfreiheit gestützt werden (BAG, Urteil v. 28.1.2025 - 1 AZR 33/24).
Ist ein GmbH-Geschäftsführer zugleich als Gesellschafter am Kapital der Gesellschaft beteiligt, sind der Umfang der Kapitalbeteiligung und das Ausmaß des sich daraus für ihn ergebenden Einflusses auf die Gesellschaft das wesentliche Merkmal bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit (BSG, Urteil v. 20.2.2024, B 12 KR 1/22 R).
Abfindungsansprüche aus einem durch Spruch der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan, der erfolglos gerichtlich angefochten wurde, werden zu dem im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung in dem Beschlussverfahren über die Wirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fällig (BAG, Urteil v. 28.1.2025 - 1 AZR 73/24).