Transparenzregister: Meldung von Veränderungen und Umgang mit Unstimmigkeitsmeldungen
Als ein Element zur Verhinderung der Geldwäsche dient das Transparenzregister zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts. Dazu haben die meldepflichtigen Entitäten im Transparenzregister ihre wirtschaftlich Berechtigten zu melden. Veränderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten sind ebenfalls zu melden. Weil Bußgelder drohen, sofern Meldungen unterlassen oder nicht korrekt vorgenommen werden, sind Unternehmen gut beraten, Routinen einzurichten, die gewährleisten, dass beim Vorliegen meldepflichtiger Sachverhalte die Meldungen tatsächlich und zeitnah erfolgen.