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Die britische Remittance basis-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung
Die Bedeutung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht wurde durch das , NWB UAAAJ-87927 zur britischen „Remittance basis“-Besteuerung aufgewertet. Es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung mit erheblichen Auswirkungen, deren Kernaussagen weit über den entschiedenen Einzelfall hinaus von Bedeutung sind. Gegenstand der Entscheidung war die Fragestellung, ob die in Großbritannien für Zugezogene gewährte Besteuerung eine Vorzugsbesteuerung im Sinne der erweiterten beschränkten Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG ist. Das FG München hatte dies bejaht; die Revision der Steuerpflichtigen blieb erfolglos.
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I. Das BFH-Urteil
Der BFH folgte mit seiner Entscheidung der von Finanzamt und Finanzgericht vertretenen Auffassung. Dabei stellte er zentral auf den Ansässigkeitsstatus der aus Deutschland weggezogenen Klägerin in Großbritannien ab. Der Senat qualifizierte das britische Remittance basis-Besteuerungssystem in seiner konkreten Ausgestaltung deshalb als Vorzugsbesteuerung, weil es lediglich auf solche Personen anwendbar ist, die zwar im Vereinigten Königreich ansässig („resident“) sind, jedoch nich...