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IWB Nr. 9 vom Seite 342

Die britische Remittance basis-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung

BFH, Urteil v. 14.1.2025 - IX R 37/21

Prof. Dr. iur. Gerhard Kraft

[i]BFH, Urteil v. 14.1.2025 - IX R 37/21, NWB UAAAJ-87927 Die Attraktivität eines grenzüberschreitenden Wegzugs wird in ausschlaggebendem Maße von steuerlichen Rahmenbedingungen sowohl im Wegzugs- als auch im Zuzugsstaat beeinflusst. Zuzugsstaaten bieten Zuzüglern oft steuerliche Präferenzregime an, deren Zielrichtung darin besteht, den Zuzug vermögender und/oder hochqualifizierter Personen steuerlich attraktiv erscheinen zu lassen. Neben der in Deutschland etablierten Wegzugsbesteuerung als prominenteste Ausgestaltung der Vermögenszuwachsbesteuerung kommt hierzulande insoweit den Bestimmungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht (§§ 2, 4 und 5 AStG) herausgehobene Bedeutung zu. Im Rahmen der Urteilsfindung hatte sich der Neunte Senat des BFH mit einem in höchstem Maße praxisrelevanten Spezialproblem der erweiterten beschränkten Steuerpflicht auseinanderzusetzen. Es ging dabei zentral um die Frage, ob die im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland für Zugezogene gewährte Remittance basis-Besteuerung eine Vorzugsbesteuerung im Sinne der erweiterten beschränkten Steuerpflicht gem. § 2 AStG sein kann. Schon aus diesem Grunde kann das Judikat als „landmark decision“ bezeichnet werden, denn es bezieht damit zum zentralen Tatbestandselement der Vorzugsbesteuerung im Regelungskontext der erweiterten beschränkten Steuerpflicht Stellung. Angesichts der praktischen wie dogmatischen Bedeutung der Besprechungsentscheidung stellen die nachfolgenden Überlegungen zunächst den Sachverhalt und die wesentlichen Begründungsansätze des erkennenden Senats dar. Diesen folgt eine Analyse der Auswirkungen der BFH-Entscheidung für die Rechtsanwendung, verbunden mit Fingerzeigen für die Praxis.

Kernaussagen
  • Das , NWB UAAAJ-87927 zur britischen Remittance basis-Besteuerung hat die erweiterte beschränkte Steuerpflicht erheblich aufgewertet.

  • Die in der Entscheidung entwickelte Auffassung, die Remittance basis-Besteuerung stelle eine Vorzugsbesteuerung dar, strahlt auf sämtliche Staaten mit potenziellen Steueranreizen für Zuzügler aus.

  • Entgegen vielfach in der Literatur geäußerter Vorbehalte ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach Auffassung des Neunten Senats des BFH mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar.S. 343

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