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StuB Nr. 21 vom Seite 829
Blick in die anonyme Anzeige bleibt verwehrt
Eine anonyme Anzeige bleibt im Besteuerungsverfahren anonym. Der BFH hat sowohl einen Antrag auf Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren als auch einen Auskunftsanspruch nach der DSGVO auf Offenbarung einer anonymen Anzeige nach einem Abwägungsprozess abgelehnt (vgl. , NWB EAAAK-00479).