Nutzung automatisierter Schriftsätze in der prozessorientierten Korrespondenz
Verspricht die Nutzung generativer künstlicher Intelligenz (KI) insbesondere bei der rechtlichen Analyse und Formulierung behörden- und prozessorientierter Schriftsätze deutliche Effizienzgewinne im beruflichen Alltag des rechtlichen Beraters, können diesem bei ungeprüfter Übernahme der – scheinbar faktenbasierten – Ergebnisse ungewollt berufs- oder haftungsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn die von ihm vorgetragenen juristischen Rechtsausführungen ohne jegliche juristische Substanz sind, mithin auf frei erfundenen Angaben und Belegen beruhen. Auf diese Problematik haben bereits mehrere Gerichte aufmerksam gemacht.