Berufsrecht | Neue Hinweise zur Barrierefreiheit von Kanzleiwebseiten (DStV)
Insbesondere Kanzleien, die auf
ihren Webseiten besondere digitale Angebote bereithalten, sollten prüfen, ob
und in welchem Umfang ihr Online-Angebot möglicherweise unter die Regelungen
des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt.
Hintergrund: Am tritt das BFSG in Kraft. Es setzt europäische Vorgaben um, digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei zugänglich zu machen. Menschen mit Behinderungen soll damit eine bessere Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht werden.
Der DStV führt hierzu weiter aus:
Einen Katalog mit ersten Fragen und Antworten zum neuen BFSG hat das Verbändeforum IT zusammen mit dem Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV zusammengestellt.
Der Katalog ist für alle Mitglieder der regionalen Steuerberaterverbände abrufbar unter www.stbdirekt.de (StBdirekt-Nr.: 374722).
Quelle: DStV online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
VAAAJ-93111