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Wirecard-Aktionäre gegen EY: Wegweisende Entscheidung oder Thema verfehlt?
Anmerkungen zur Entscheidung des
Sogenannte „Kapitalanlegermusterverfahren“ bieten die Möglichkeit, tatsächliche oder rechtliche Probleme, die für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle relevant sind, vorab zu klären. Im Wirecard-Bilanzskandal bezog sich der Musterverfahrensantrag darauf, ob der Abschlussprüfer EY Publizitätspflichtverletzungen der Wirecard AG objektiv unterstützt und billigend in Kauf genommen hat. Für das BayObLG stand in seiner Entscheidung vom - 101 Kap 1/22 jedoch die Frage im Vordergrund, ob die Prüfungsgesellschaft selbst falsche Kapitalmarktinformationen veröffentlicht oder verwendet hat. Das BayObLG betonte, dass es sich bei Bestätigungsvermerken des Abschlussprüfers um Kapitalmarktinformationen i. S. des § 1 Abs. 2 KapMuG handeln kann. Ihre Veröffentlichung im allgemein zugänglichen Unternehmensregister sei jedoch nicht dem Prüfer zuzurechnen, da sie gemäß § 325 Abs. 1 HGB durch das geprüfte Unternehmen selbst erfolgt. Möglicherweise prüfte das BayObLG also etwas anderes als von ihm verlangt wurde. Deshalb liegt die Frage nahe: Handelt es sich um eine wegweisende Entscheidung oder wurde das Thema verfehlt?
Für das BayObLG kommt ein Kapitalanleger-Musterve...