Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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Vorwort zur Kommentierung des Sächsischen Gesetzes über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer
A. Besonderheiten der Landesregelung in Abgrenzung zur Bundesregelung
I. Öffnungsklausel für abweichendes Landesrecht
1Durch das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ v. ist es den Bundesländern nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG möglich, ganz oder zum Teil von einem Bundesgesetz zur Grundsteuer abzuweichen. Als zweites Bundesland hat Sachsen diese Möglichkeit genutzt und abweichendes Grundsteuerrecht geschaffen. Hierzu hat der Landtag von Sachsen in seiner Sitzung am das Sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform verabschiedet. Kern dieses Gesetzes war die Einführung eines Sächsischen Gesetzes über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG).
2 Mit dem „Gesetz zur Bestätigung des Grundsteuermesszahlengesetzes und zur redaktionellen Anpassung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr“ v. wurde das SächsGrStMG nochmals bestätigt. Es handelt sich um eine gesetzestechnisch erforderliche Bestätigung des bisherigen Rech...