Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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§ 7 LGrStG BW Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.
2In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:
Die Regelung regelt den Kollisionsfall, dass die Befreiungen der §§ 4 und 5 mit der grundsätzlichen Absicht, Einkommen mittels eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zu erzielen, zusammenfallen. Eine Privilegierung durch eine Befreiung ist nur dann noch gerechtfertigt, wenn das Interesse der Allgemeinheit daran überwiegt. Dies ist nur in den abschließend aufgezählten Anwendungsgebieten der Fall. Im Falle der Nummer 1 besteht eine Nähe zum Zwecke der Wissenschaft. Die Erweiterung der Fähigkeiten zur wissenschaftlichen Forschung und die Vermittlung von Erkenntnissen und Fähigkeiten erfolgt im Sinne der Allgemeinheit, weshalb eine ähnliche Ausgangslage besteht. Nummer 2 bezieht sich auf die Fähigkeit der nationalen Verteidigung. Im Falle von Nummer 3 kann entsprechend auf die Begründung des § 5 verwiesen werden.
II. Geltungsbereich
3Das LGrStG BW gilt für in Baden-Württemberg belegene Grundstücke.
4(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
I. § 7 LGrStG BW
5Die ...