Abgrenzung der Einkünfte aus Vermietung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb
Die Vermietung von Grundbesitz kann nach § 21 Abs. 3 EStG i. V. mit § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG einen Gewerbebetrieb begründen, wenn entweder vom Vermieter nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn aufgrund einer nur kurzfristigen Mietdauer eine hotelähnliche Organisation erforderlich ist (BFH, Urteil v. 28.5.2020 - IV R 10/18, BStBl 2023 II S. 739). Ausschlaggebend ist, ob in Summe Leistungen angeboten werden, die ein hotelähnliches Niveau erreichen.