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Einkommen- & Lohnsteuer

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Einkommensteuer //

Übertragung einer in der Gesamthandsbilanz einer Personengesellschaft gebildeten Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG durch Mitunternehmer in Ergänzungsbilanzen (FG)

Das FG hat entschieden, dass die Kommanditisten (Mitunternehmer) einer KG, in deren Gesamthandsbilanz der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks der Gesellschaft durch Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG neutralisiert worden ist, von ihrem Wahlrecht auf Übertragung der Rücklage in Ergänzungsbilanzen unterschiedlich Gebrauch machen können (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 10.7.2024 – 2 K 14/23; Revision nicht zugelassen).

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Zur Berücksichtigung von Zinsen in den handelsrechtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten

Bilanzierung, Ermittlung und Anwendungsbeispiele

Anschaffungs- und Herstellungskosten gehören zu den zentralen Bewertungskategorien des HGB und sind immer wieder Gegenstand strittiger Kommentarmeinungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung gewesen. Die Fragestellung, ob und wie Zinsen in den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt werden, wird noch immer kontrovers diskutiert.

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Abgrenzung der Entfernungspauschale zu den tatsächlichen Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen

Das FG Düsseldorf hat bei einem Leiharbeitsvertragsverhältnis eine dauerhafte Zuordnung zur Entleiherfirma und somit die Begründung einer ersten Tätigkeitsstätte i. S. von § 9 Abs. 4 EStG daran scheitern lassen, dass dem die Regelung des § 1 Abs. 1b Satz 1 bis 3 AÜG entgegenstehe. Demzufolge kann der Leiharbeitnehmer die Kosten für Fahrten von seiner Wohnung zur Entleiherfirma nach Reisekostengrundsätzen geltend machen und unterfällt nicht den Beschränkungen der Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG (FG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2024 - 15 K 1490/24 E, ZAAAJ-85831).

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Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Pickup und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung (BFH)

Stellt das FG nur Tatsachen fest, aus denen weder bei einer Einzelbetrachtung noch in ihrer Zusammenschau die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs abgeleitet werden kann, fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Annahme, mit einem zum Betriebsvermögen gehörenden, typischerweise zum privaten Gebrauch geeigneten Kraftfahrzeug seien möglicherweise keine Privatfahrten unternommen worden. Geht das FG unter diesen Umständen von der Erschütterung des Anscheinsbeweises für die Privatnutzung aus, liegt ein Fehler der Rechtsanwendung vor, der dazu führt, dass der BFH an die Würdigung des FG nicht gebunden ist (BFH, Urteil v. 16.1.2025 - III R 34/22; veröffentlicht am 27.3.2025).

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Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger (BFH)

Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Die eigene freiberufliche Betätigung eines Mitunternehmers kann auch in Form der Mit- und Zusammenarbeit stattfinden (BFH, Urteil v. 4.2.2025 - VIII R 4/22; veröffentlicht am 27.3.2025).

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EuGH-Vorlage: FG Köln hält Nichtgewährung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen für Immobilie in der Schweiz für europarechtswidrig (FG)

Das FG Köln hält es für möglich, dass in Deutschland steuerpflichtigen Personen eine Steuerermäßigung für Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Schweiz zu gewähren ist (FG Köln, Beschluss v. 20.2.2025 - 7 K 1204/22). Mit diesem Beschluss hat der 7. Senat dem EuGH in Luxemburg die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Nichtgewährung einer Steuerermäßigung für in der Schweiz gelegene Haushalte gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz (FZA) verstößt.

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Kapitalertragsteuer bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer steuerbefreiten Körperschaft

Unterhält eine steuerbefreite Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, gilt sie nach § 44 Abs. 6 Satz 1 EStG als Gläubigerin und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb als Schuldner der Kapitalerträge. Wird die Kapitalertragsteuer nicht zutreffend angemeldet, kann sie grundsätzlich allein durch einen Nachforderungsbescheid, nicht aber durch einen Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Ist – fehlerhaft – ein Haftungsbescheid ergangen, ergibt sich daraus keine Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 15 AO.

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