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FG Berlin-Brandenburg | Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ausländische Zweitwohnung auf den „angemessenen Bedarf“
Der Kläger ist ein Beamter des Auswärtigen Amtes. Im Streitjahr 2015 war er als stellvertretender Leiter der Botschaft in X tätig. Die Familie des Klägers lebte im Streitjahr nicht mit dem Kläger in X, sondern im Inland. Der Kläger machte in seiner Einkommensteuererklärung Kosten für doppelte Haushaltsführung geltend. Die Zweitwohnung in X verfügte über ca. 200 qm. Das zuständige Finanzamt erkannte die geltend gemachten Kosten für die Zweitwohnung nur bis zu einer (angemessenen) Wohnungsgröße von 140 qm (entsprechend den allgemeinen Richtlinien des AA) an. Hiergegen wandte sich der Kläger zunächst mittels erfolglosen Einspruchs und anschließend mit der Klage vor dem FG Berlin-Brandenburg.
Das [i]Auch für Botschaftspersonal sind interne Richtlinien Maßstab für das, was notwendige Mehraufwendungen sindFinanzgericht hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Der Kläger habe keine...