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Besteuerung von Grundstückseigentümern – Update 2024/2025
Professor Dr. Alois Th. Nacke schließt an NWB-EV 5/2024 S. 129 ff. ( NWB AAAAJ-65669) und NWB-EV 6/2024 S. 166 ff. ( NWB OAAAJ-67669) an und behandelt im vorliegenden Teil 1 wichtige Entscheidungen des BFH und der Finanzgerichte im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). In Teil 2 (erscheint in NWB-EV 5/2025) geht es um Verwaltungsanweisungen zu § 21 EStG und um gerichtliche Entscheidungen zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG).
Kernaussagen
Nutzungsentschädigungen können nur auf den Zeitraum, für den sie gezahlt worden sind, nach § 11 EStG verteilt werden, wenn der betreffende Nutzungszeitraum zumindest bestimmbar ist.
Beiträge zur Erhaltungsrücklage nach dem WEG 2020 sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Erst mit ihrer Verausgabung können sie steuerlich geltend gemacht werden. Die neue im WEG 2020 festgeschriebene Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentumsgemeinschaft ändert daran nichts.
Der Schuldzinsenabzug kann nach Auffassung eines Finanzgerichts eingeschränkt sein, wenn der Steuerpflichtige Anteile am Grundstück vorher auf Dritte überträgt, ohne dass der Dritte die schuldrechtliche Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag au...