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Besteuerung von Grundstückseigentümern – Gesetzgebung und aktuelle Rechtsprechung zu § 23 EStG
Teil 2: Update 2023/2024
Dieser Beitrag schließt an den in NWB-EV 5/2024 S. 129 veröffentlichten Teil 1 an. Während es dort um die aktuellen Verwaltungsanweisungen und die Rechtsprechung aus 2023/2024 zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ging, stehen in diesem Teil die Besteuerung der Spekulationsgewinne nach §§ 22, 23 EStG und die Neuregelungen des Gesetzgebers im Bereich der Einkünfte aus § 21 und §§ 22, 23 EStG im Fokus.
Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG i. H. von 5 % durch das Wachstumschancengesetz gilt ab 2023 und kann in Kombination mit § 7b EStG genutzt werden.
Die Baukostenobergrenze und die maximal förderfähige Bemessungsgrundlage des § 7b EStG wurden durch das Wachstumschancengesetz erheblich erhöht.
Der Befreiungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG gilt nach Ansicht des BFH nur eingeschränkt für die zum Wohngrundstück gehörenden Gartenflächen.
Die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns kommt nach Ansicht des BFH nicht in Betracht, wenn vorher nicht das Grundstück (Grundstücksanteil), sondern ein Erbanteil erworben wurde.
I. Gesetzgebung
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom auch einige Änderungen im EStG vorgenommen, die die Besteuerung von Grundstückseigentümern betreffen. Im Folgenden werden diese Änderungen dargestellt.