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Einkommensteuer | Erste Tätigkeitsstätte eines Piloten (FG)
Die Tätigkeiten eines Piloten im
Cockpit eines Flugzeugs sind der großräumigen Tätigkeitsstätte
„Flughafen“ zuzuordnen (; Revision anhängig, BFH-Az. VI R
4/25).
Hintergrund: Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG. Handelt es sich bei den Aufwendungen des Arbeitnehmers um solche für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 EStG, ist zu deren Abgeltung für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, grundsätzlich eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 € anzusetzen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG). Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste bet...