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Behandlung der privaten Nutzung von Elektro-Fahrrädern und Pedelecs
Elektro-Fahrräder und Pedelecs haben in den letzten Jahren zunehmend an Beliebtheit gewonnen. Sie stellen eine umweltfreundliche Alternative zum Auto dar und sind besonders in städtischen Gebieten ein praktisches Fortbewegungsmittel. Neben den Aspekten Nachhaltigkeit und Gesundheit gibt es auch steuerliche Vorteile, die sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer von Interesse sind. Der Beitrag beleuchtet einkommen- und umsatzsteuerliche Aspekte rund um die private Nutzung und Überlassung von Elektro-Fahrrädern und Pedelecs an Arbeitnehmer.
Einordnung
Ein Elektro-Fahrrad ist ein Fahrrad, das auf Knopfdruck – auch ohne Pedalunterstützung – fährt. Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Es bietet dem Radfahrer nur dann Unterstützung durch einen Elektromotor, sobald der Fahrradfahrer selbst in die Pedale tritt.
Der entscheidende Faktor für die steuerliche Behandlung – und auch für die Kennzeichen- und Versicherungspflicht – von Elektro-Fahrrädern und Pedelecs ist die Motorunterstützung und die dadurch erreichte Geschwindigkeit.
Kernaussagen
Der entscheidende Faktor für die steuerliche Behandlung von Elektro-Fahrrädern und Pedelecs ist die Mot...