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StuB Nr. 6 vom Seite 212

Steuerliche Behandlung der privaten Nutzung von Elektro-Fahrrädern und Pedelecs

Theoretische und beispielhafte Darstellung

Dr. Christoph Ruiner

Elektro-Fahrräder und Pedelecs haben in den letzten Jahren zunehmend an Beliebtheit gewonnen. Sie stellen eine umweltfreundliche Alternative zum Auto dar und sind besonders in städtischen Gebieten ein praktisches Fortbewegungsmittel. Neben den Aspekten Nachhaltigkeit und Gesundheit gibt es auch steuerliche Vorteile, die sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer von Interesse sind. Dieser Beitrag beleuchtet einkommen- und umsatzsteuerliche Aspekte rund um die private Nutzung und Überlassung von Elektro-Fahrrädern und Pedelecs an Arbeitnehmer.

Schönfeld/Plenker, Elektro-Bike, Lexikon, NWB AAAAE-89521

Kernfragen
  • Welche grundsätzliche Unterscheidung ist bei der Einordnung von Elektro-Fahrrädern und Pedelecs vorzunehmen?

  • Wie erfolgt die einkommensteuerliche Behandlung der Überlassung von Elektro-Fahrrädern und Pedelecs auf Ebene des Arbeitnehmers bei max. Geschwindigkeit ≤ 25 km/h?

  • Welche Vorteile für den Arbeitnehmer ergeben sich bei einer Entgeltumwandlung?

I. Unterscheidung zwischen Elektro-Fahrrad und Pedelec

[i]Lerbs, Steuerliche Behandlung der Überlassung von E-Bikes/Pedelecs an Mitarbeiter, NWB 19/2023 S. 1391, NWB YAAAJ-39044 Rennar, Ausgewählte lohnsteuerliche Implikationen zu E-Bikes & Co., Lohn & Gehalt direkt digital 1/2023 S. 2, NWB OAAAJ-27528 Ein Elektro-Fahrrad ist ein Fahrrad, das auf Knopfdruck – auch ohne Pedalunterstützung – fährt.

Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Es bietet dem Radfahrer nur dann Unterstützung durch einen Elektromotor, sobald der Fahrradfahrer selbst in die Pedale tritt.

II. Grundsätzliche steuerliche Einordnung von Elektro-Fahrrädern und Pedelecs

Der entscheidende Faktor für die steuerliche Behandlung – und auch für die Kennzeichen- und Versicherungspflicht – von Elektro-Fahrrädern und Pedelecs ist die Motorunterstützung und die dadurch erreichte Geschwindigkeit. Fahrräder und Pedelecs, die durch die Motorunterstützung eine maximale Geschwindigkeit von ≤ 25 km/h erreichen, werden steuerlich anders behandelt als solche, die mit Motorunterstützung maximale Geschwindigkeiten von > 25 km/h erreichen. Bei maximalen Geschwindigkeiten > 25 km/h besteht eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht, was sie in der steuerlichen Behandlung mit Kraftfahrzeugen gleichstellt. Fahrräder und Pedelecs, die durch die Motorunterstützung eine maximale Geschwindigkeit von ≤ 25 km/h erreichen, werden steuerlich als Fahrräder behandelt. Sie benötigen keine spezielle Zulassung oder Versicherung.

Preis:
€15,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 9
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