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Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage und Folgen bei § 15a EStG
Beispielssachverhalt und Buchungen
Die Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage in eine andere betriebliche Einheit ist bei Personenunternehmen grundsätzlich möglich. Die EStR zeigen die verschiedenen Möglichkeiten problemlos auf. In diesem Beitrag wird dargestellt, wie bei einem solchen Sachverhalt zu buchen ist. Aus der Buchführung bzw. der Bilanzierung heraus erklären sich die Folgen bei der Anwendung von § 15a EStG, wie sie erst kürzlich Gegenstand eines BFH-Urteils waren.
Das Kapital i. S. von § 15a EStG setzt sich aus dem Anteil des Kommanditisten in der Gesamthandssteuerbilanz und seiner Ergänzungsbilanz zusammen.
Soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht, ist der Verlustanteil weder ausgleichs- noch abzugsfähig.
Die Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG aus einem anderen Personenunternehmen wirkt bei dieser Kapitalermittlung wie eine Entnahme.
I. Grundlagen des Themas
1. § 6b EStG
Bei der Veräußerung folgender Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Grund und Boden,
Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden,
Gebäude oder
Binnenschiffe
einer inländischen Betriebsstätte (insbesondere Grundstücke), die mindestens sechs Jahre zu dieser gehörten, kann der entstehende Gewinn mi...