Steuerliche Anreize zur Mehrarbeit
Die schwarz-rote Koalition hat sich vorgenommen, steuerliche Mehrarbeitsanreize für Arbeitnehmer zu schaffen. Am 15.10.2025 wurde dazu ein Gesetzentwurf für ein Aktivrentengesetz beschlossen.
In dem Beitrag werden die wesentlichen Änderungen im Mindeststeuergesetz durch den Referenten- und Regierungsentwurf systematisch dargestellt und beleuchtet.
Der am 9.4.2025 geschlossene Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Maßnahmen und Vereinbarungen mit Bezug zur Unternehmensbesteuerung. Erste Maßnahmen mit steuersystematischem Bezug wurden bereits durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (steuerliches Investitionssofortprogramm) umgesetzt.
Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v. 14.7.2025 (BGBl 2025 I Nr. 161) sieht bei Investitionen ab dem 1.7.2025 Abschreibungsänderungen vor, die Investitionsanreize auslösen sollen.
Der Beitrag gibt einen Überblick über den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung“ vom 10.7.2025.
Der Bundesrat hat am 17.10.2025 umfangreich zum Steueränderungsgesetz 2025 Stellung genommen. In der Stellungnahme warnt die Länderkammer vor erheblichen Steuerausfällen und fordert vom Bund Kompensation für die geringeren Steuereinnahmen.
Mit dem Beschluss der Aktivrente durch das Bundeskabinett wurde der Gesetzentwurf an den Bundestag und Bundesrat geleitet. Die Aktivrente soll zum 1.1.2026 in Kraft treten. Die Bundesregierung hat hierzu einen Fragen-Antwort-Katalog veröffentlicht:
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen. Hierüber informiert das BMF.
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes veröffentlicht.
In dem Beitrag werden die wesentlichen Änderungen im Mindeststeuergesetz durch den Referenten- und Regierungsentwurf systematisch dargestellt und beleuchtet.
Das BMF hat am 9.10.2025 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung veröffentlicht.
Am 9.10.2025 standen diverse Gesetzentwürfe mit steuerrechtlichem Bezug auf der Tagesordnung des Bundestags. U.a. folgende Vorhaben hat der Bundestag in erster Lesung ohne Aussprache im vereinfachten Verfahren zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Der Bundestag hat am 8.10.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 (BT-Drucks. 21/1974) in erster Lesung beraten und anschließend an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Zum 1.1.2026 sollen sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erhöhen.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vorgelegt (BT-Drucks. 21/1974).
Die Bundesregierung will das derzeit geltende Rentenniveau von 48 % (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden. Diese und weitere Maßnahmen sind in dem von der Bundesregierung am 1.10.2025 veröffentlichten Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten enthalten (BT-Drucks. 21/1929).
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Vertragsgesetz zur Ratifikation von Änderungen am Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorgelegt (Stand 29.9.2025, BT-Drucks. 21/1902). Der Bundesrat hat dazu keine Einwände erhoben.
Die Verwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf in deutsches Recht umsetzen (BT-Drucks. 21/1865).
Das BMF hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes veröffentlicht und am 29.9.2025 das Anhörungsverfahren eingeleitet.
Das europäische Ein- und Ausreisesystem wird zentral und digital. Überweisungen im Euro-Raum in Echtzeit möglich. Die elektronische Patientenakte wird verpflichtend. Über diese und weitere gesetzliche Änderungen im Oktober informiert die Bundesregierung.
Die Bundesregierung gibt einen Überblick über derzeit geplante bzw. bereits beschlossene Entlastungen für Bürger, Unternehmen, Landwirte, Gastronomie und das Ehrenamt.
Die Künstlersozialabgabe-Verordnung wurde am 25.9.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 220 verkündet.
Verschiedene Regelungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe sollen neu strukturiert, vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 22.9.2025 veröffentlicht hat. Erfasst von der Neuordnung sind vor allem Regelungen für die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern und zur ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.