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Änderung des BEPS-MLI-Umsetzungsgesetzes
Deutschland hat bereits am das Mehrseitige Übereinkommen v. zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (MLI) unterzeichnet. Aufgrund der nationalen gesetzgeberischen Rahmenbedingungen erfolgte die erste Umsetzung des MLI mit Gesetz v. (MLIUmsG). Gegenwärtig entsprechen weitere 62 deutsche DBA nicht dem BEPS-Mindeststandard. Deshalb soll auch mit Blick auf diese DBA die Voraussetzung für eine Modifikation durch das MLI geschaffen werden.
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I. Gesetzentwurf und Abfolge der DBA-Anpassung
Dazu sieht der Gesetzgeber mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen v. zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung v. nun entsprechende Anpassungen vor. Es handelt sich noch um den Referentenentwurf der Anpassungen.
Die beabsichtigte Anpassung ist dabei lediglich der erste Schritt der Modifikation für weitere 62 deutsche DBA. In einem zweiten Schritt werden die Modifikationen, die sich aus dem MLI u...