Suchen Barrierefrei
Online-Nachricht - Freitag, 21.11.2025

Gesetzgebung | Aktivrentengesetz – Länder fordern Kompensation der Steuerausfälle (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am zum Entwurf des Aktivrentengesetzes Stellung genommen. Hierin fordert die Länderkammer punktuelle Klarstellungen am Gesetzentwurf und verweist auf die erheblichen Steuerausfälle, die sich aus dem Vorhaben ergeben.

Hierzu führt der Bundesrat u.a. weiter aus:

  • Zwischen 2026 bis 2030 beliefen sich die Ausfälle der Länder auf rund 1,9 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf rund 0,7 Milliarden Euro. Die Länder weisen darauf hin, dass ihre Haushalte und insbesondere die der Gemeinden ohnehin hohen strukturellen Herausforderungen gegenübersehen. Mit dem damit verbundenen Ausgabenwachstum könne die Einnahmeentwicklung nicht mithalten.

  • Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, die durch das Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen von Ländern und Kommunen nachhaltig zu kompensieren. Dafür kämen etwa die verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund oder eine Anhebung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben der Länder in Betracht.

Wie funktioniert die Aktivrente?

Durch die Reform können Rentner nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters 2.000 € pro Monat steuerfrei bei einer nichtselbstständigen Arbeit verdienen. Jeder Euro, den sie darüber hinaus verdienen, wird versteuert. Dabei zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge, sodass die Sozialversicherungen dadurch finanziell stabilisiert werden. Dies trage auch zur Stärkung der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit bei, so die Bundesregierung. Nicht betroffen von der Aktivrente sollen geringfügige Beschäftigungen und der Lohn aus selbstständiger Arbeit sein, da in diesen Beschäftigungsformen schon eine Steuervergünstigung vorliege oder für eine Weiterarbeit keine Anreize geschaffen werden müssten.

Hinweis:

Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zugeleitet. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn er das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der dann über seine Zustimmung entscheidet.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
BAAAK-04848