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Steuerrecht

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Verfahrensrecht //

Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen (FG)

Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO bei einem sog. Bondstripping-Modell unter Einschaltung einer KGaA als Anteilseignerin an einer luxemburgischen Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV) anzunehmen war. Das Gericht bejahte einen Gestaltungsmissbrauch (FG Düsseldorf, Urteil v. 5.11.2025 - 2 K 3874/15 F; NZB anhängig, BFH-Az. IV B 5/26).

Einkommen- und Erbschaftsteuer //

Die Folgen einer unerkannten Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung spielt in der steuerlichen Beratungspraxis eine herausragende Rolle. Durch die Begründung einer personellen und sachlichen Verflechtung wird die Grenze der bloßen Vermögensverwaltung überschritten, sodass gewerbliche Einkünfte durch das Besitzunternehmen erzielt werden. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind auf eine langjährige und sich stetig fortentwickelnde Rechtsprechung zurückzuführen, die auch in den Einkommensteuer-Hinweisen Eingang gefunden hat. Da der Betriebsaufspaltung komplexe Regelungsmechanismen inhärent sind, kommt es in der steuerlichen Beratungspraxis immer wieder vor, dass die entsprechenden Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht beachtet werden. Während dies in der laufenden Besteuerungspraxis bereits Unterschiede in der Besteuerung zur Folge hat, ergeben sich erhebliche Steuerrisiken bei Strukturierungsvorgängen, Nachfolgen oder Betriebsaufgaben und -veräußerungen.

Einkommensteuer //

Neuer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung

Die Überlassung eines häuslichen Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an seine GmbH ist steuerlich risikobehaftet. Insbesondere droht eine Betriebsaufspaltung mit weitreichenden Folgen, wenn das Arbeitszimmer als funktional wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH anzusehen ist. Mit der Neufassung des § 8 EStDV zum 1.1.2026 ergeben sich jedoch neue, praxisrelevante Gestaltungsmöglichkeiten.

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Grunderwerbsteuer/Verfahrensrecht //

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (BFH)

Der BFH hat in drei Verfahren zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichteinhaltung der grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht entschieden. Das Gericht hat weder dem Notar noch dem Steuerschuldner selbst Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Darüber hinaus hat der BFH klargestellt, dass nach Ablauf der Anzeigefrist eine rückwirkende Fristverlängerung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 AO (analog) zur erstmaligen Erstattung der Anzeige weder für den Steuerschuldner noch für den Notar in Betracht kommt (Anschluss an BFH-Urteil v. 25.11.2015 - II R 64/08: BFH, Urteile v. 8.10.2025 - II R 20/23, II R 21/23 sowie II R 22/23; veröffentlicht am 12.2.2026).

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Grunderwerbsteuer //

Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile (BFH)

Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters - ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile - rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 GrEStG in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile halten (Fortführung des BFH-Urteils v. 20.1.2015 - II R 8/13, BFHE 248, 252, BStBl II 2015 S. 553) (BFH, Urteil v. 22.10.2025 - II R 24/22; veröffentlicht am 12.2.2026).

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Verfahrensrecht //

Zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters (BFH)

§ 52d Satz 2 FGO ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht gem. § 62 Abs. 1 FGO Gebrauch macht beziehungsweise einen Angehörigen gem. § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FGO vertritt, eine finanzgerichtliche Klage als Privatperson erhebt, ohne dabei auf seine Zulassung als Steuerberater hinzuweisen (BFH, Urteil v. 25.11.2025 - VIII R 2/25; veröffentlicht am 12.2.2026).

Einkommensteuer //

Zur Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Fall der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Mit Urteil v. 16.10.2025 entschied der BFH, (1) dass die durch § 20a LPartG ermöglichte Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellt, (2) dass aber nach Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO eine auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gestützte Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids zum Zwecke der Zusammenveranlagung dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe nach dem 31.12.2019 erfolgt ist oder der Antrag auf Änderung des Bescheids erst nach dem 31.12.2020 gestellt wurde und schließlich, (3) dass keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsvorschrift des Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO bestehen.

Einkommensteuer //

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Mit Urteil v. 26.9.2025 hat der BFH entschieden, Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO seien bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen, wiewohl § 4 Abs. 5b EStG vorgibt, die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen seien keine Betriebsausgaben. Die sich danach ergebende rechtliche Beurteilung, dass Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer gem. § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Einkommensteuer //

Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids ist kein rückwirkendes Ereignis

Der BFH entschied mit Urteil v. 16.12.2025, dass die aus staatlichen Mitteln gezahlte Corona-Soforthilfe eine steuerbare und steuerpflichtige Betriebseinnahme ist. Zudem stellte er fest, dass der Widerruf des Bewilligungsbescheids mit Ex-tunc-Wirkung kein rückwirkendes Ereignis gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellt. Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe ist daher bei der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG im Zeitpunkt des Abflusses zu erfassen.

Einkommensteuer //

Entnahme eines häuslichen Arbeitszimmers und spätere Veräußerung

Der Verkauf einer Eigentumswohnung mehr als zehn Jahre nach dem Erwerb führt nicht zu einem anteiligen Spekulationsgewinn, wenn zu der Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer gehörte, das innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf aus dem Betriebs- in das Privatvermögen entnommen wurde. Das entnommene Arbeitszimmer ist mit der verkauften Wohnung nämlich nicht wirtschaftlich identisch.

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Umsatzsteuer //

BMF konkretisiert neue Regeln zur Steuerbefreiung für Bildungsleistungen

Durch das JStG 2024 wurde zum 1.1.2025 die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr die Neuregelung konkretisiert und den UStAE angepasst. Leider bleiben aber einige Fragen offen. So ist insbesondere unklar, ob die Auslegung der eher unbestimmten Begriffe „Ausbildung” und „Fortbildung” zutreffend ist. Umstritten ist auch, ob die Finanzbehörde ein eigenes Antragsrecht auf Erteilung einer Bescheinigung hat.

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