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BFH 30.07.2025 X R 29/21, Kommentierte Nachricht

Einkommensteuer | Betriebsaufgabe im Insolvenzverfahren

Hat der Insolvenzverwalter eine unternehmerische Tätigkeit des Insolvenzschuldners nach § 35 Abs. 2 InsO freigegeben und gibt der Unternehmer diese Tätigkeit in der Folgezeit auf, kann sich hieraus ein Aufgabeverlust ergeben. Jedoch führen weder allein die Insolvenzeröffnung noch die Freigabeerklärung zu einer Betriebsaufgabe.

[i]Insolvenzrechtliche Freigabe der unternehmerischen TätigkeitIm Streitfall ging es um einen Dachdeckermeister, der aufgrund eines Arbeitsunfalls seit dem Jahr 2005 arbeitsunfähig war und der seit Januar 2014 keine Angestellten mehr beschäftigte. Über sein Vermögen wurde im Februar 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter gab im März 2014 die unternehmerische Tätigkeit aus dem Dachdeckerbetrieb nach § 35 Abs. 2 InsO frei; damit war das Vermögen des Dachdeckerbetriebs nicht vom Insolvenzbeschlag erfasst, und es konnten kein...

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Betriebsaufgabe im Insolvenzverfahren

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