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BMF konkretisiert neue Regeln zur Steuerbefreiung für Bildungsleistungen
Durch das JStG 2024 wurde zum die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr die Neuregelung konkretisiert und den UStAE angepasst. Leider bleiben aber einige Fragen offen. So ist insbesondere unklar, ob die Auslegung der eher unbestimmten Begriffe „Ausbildung” und „Fortbildung” zutreffend ist. Umstritten ist auch, ob die Finanzbehörde ein eigenes Antragsrecht auf Erteilung einer Bescheinigung hat.
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Wir kommen damit zu unserem Thema des Monats: den Vorgaben der Verwaltung zur Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen. In unserer Januar-Ausgabe 2026 hatten wir schon kurz über die aktuelle Anweisung des Bundesfinanzministeriums berichtet und Sie insbesondere über die großzügige Übergangsregelung bis Ende 2027 informiert.
Bis dahin können betroffene Unternehmen die bisherige Rechtslage – bzw. die Verwaltungsauffassung – weiter anwenden und ihre ...