Staatsangehörigkeitsrecht im Erbrecht
Der Staatsangehörigkeit kommt im Ehe- und Erbrecht maßgebende Bedeutung aufgrund von Wahlrechten zum anwendbaren Recht zu.
Der Staatsangehörigkeit kommt im Ehe- und Erbrecht maßgebende Bedeutung aufgrund von Wahlrechten zum anwendbaren Recht zu.
Nach langem Hin und Her hat die Bundesregierung Anfang Dezember das neue Rentenpaket verabschiedet. Um einen großen Wurf handelt es sich nicht, sondern eine Ausweitung der Mütterrente, ein bisschen Frühstartrente, kleine Änderungen an der Riester-Rente. Aber teilweise wurde an wichtigen Stellschrauben gedreht, und man muss froh sein, dass die Bundesregierung das für Politiker äußerst undankbare Thema einer Rentenreform – sei sie auch noch so klein – überhaupt angeht.
Während man in Deutschland vorsichtig das Altersvorsorgedepot der Vorgänger-Regierung aufgreift und damit in der Altersvorsorge zumindest etwas Kapitalmarkt-Orientierung ermöglicht, gibt es in den USA mit den 401(k)-Plänen bereits seit den 1970er Jahren eine kapitalmarktorientierte Altersvorsorge. Wie diese funktionieren, erklärt Christof Quiring in einem Interview mit Anke Dembowski. Er leitet bei Fidelity International in Deutschland den Bereich betriebliche Altersvorsorge. In den USA ist Fidelity einer der größten Anbieter für 401(k)-Pläne und hat daher eine gute Datenbasis zu dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (BRSG II; BT-Drucks. 21/1859, 21/3085) hat mit der Zustimmung des Bundesrats am 19.12.2025 die letzte Hürde genommen und adressiert neben dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) auch das Einkommensteuergesetz (EStG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie das Versicherungsaufsichtsrecht (VAG).
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurde grundlegend reformiert. Kern der Neuregelungen ist die Einführung eines zentralen Risikomanagements und des neuen operativen Informations- und Datenanalysesystems OIDA. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kann damit erhebliche Datenmengen bündeln, automatisiert auswerten und Prüfkapazitäten präzise in Hochrisikobereiche lenken.
Die aktuelle Rechtsprechung zeigt deutlich: Unternehmer, insbesondere Handwerksbetriebe, die Verbrauchern keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilen, setzen ihren gesamten Vergütungsanspruch aufs Spiel. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des LG Frankenthal.
Das OLG Köln hatte in einer Berufungsentscheidung darüber zu urteilen, wie lange eine Wirtschaftsauskunftei Informationen über Zahlungsströme, die auch im Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO einzutragen sind, speichern darf. Streitig war, ob diese Daten von der Wirtschaftsauskunftei noch gespeichert sein dürfen, wenn die vollständige Befriedigung des Gläubigers gemeldet wurde (OLG Köln, Urteil v. 10.4.2025 - 15 U 249/24, WAAAJ-96456).
Am 11.3.2025 fand in Berlin die 5. WIN Tax Conference unter dem Motto „Navigating Tax Complexity“ statt. Vor mehr als 300 Teilnehmern wurden auch Vereinfachungen der deutschen Unternehmensbesteuerung in grenzüberschreitenden Fällen diskutiert.
Die Minijob-Zentrale informiert über Änderungen im Minijob-Bereich.
Der Bundestag hat am 5.12.2025 das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung in 2./3. Lesung beschlossen. Damit stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (BT-Drucks. 21/1929), sowie den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, BT-Drucks. 21/1859, BT-Drucks. 21/2455) und zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz, BT-Drucks. 21/2673, BT-Drucks. 21/2984) zu.
Die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung an ihre Versicherten. Eine Rentenversicherungspflicht entsteht daher nur, wenn die gepflegte Person in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist und das Gesetz deshalb eine Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse vorsieht. Auf einen berenteten EU-Bürger, der in Deutschland lediglich im Wege der Sachleistungsaushilfe nach europäischen Vorschriften gepflegt wird, trifft das nicht zu. Für seine Versicherung und speziell für Sozialleistungen in Geld, wie die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für seinen nicht erwerbsmäßig tätigen Pfleger, bleibt allein sein Heimatstaat zuständig (BSG, Urteil v. 11.12.2025 - B 10/12 R 4/23 R).
Mit dem Beschluss der Aktivrente durch das Bundeskabinett wurde der Gesetzentwurf an den Bundestag und Bundesrat geleitet. Die Aktivrente soll zum 1.1.2026 in Kraft treten. Die Bundesregierung hat hierzu einen Fragen-Antwort-Katalog veröffentlicht:
Das OLG Düsseldorf hat die sog. Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2026 aktualisiert. Gegenüber der Tabelle 2025 sind die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden. Außerdem sind die Anmerkungen zur Tabelle um Regelungen des angemessenen Selbstbehalts bei der Inanspruchnahme von Kindern auf Elternunterhalt und von Großeltern auf Enkelunterhalt ergänzt worden.
Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (sog. Riester-Rente), die den Versicherer zur Herabsetzung des im Versicherungsschein genannten Rentenfaktors und dadurch der bei Rentenbeginn zu zahlenden monatlichen Rente berechtigt, ohne ihn zugleich im Fall einer nachträglichen Verbesserung der Umstände zu deren Wiederheraufsetzung zu verpflichten, ist wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 und § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (BGH, Urteil v. 10.12.2025 - IV ZR 34/25).
Zu den Grundpflichten von Rechtsanwälten und Steuerberatern zählt die Pflicht zur Fortbildung. Besonders hervorzuheben ist dabei die Pflicht zur Fortbildung von Berufsträgern, die aufgrund einer Bezeichnung als Fachanwalt oder Fachberater besonderes Vertrauen von Mandanten in ihre Expertise in Anspruch nehmen. Zwar befasst sich aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur mit der anwaltlichen Fortbildungspflicht und Sanktionen bei Verstößen gegen sie. Die Entscheidungen sind aber auch für Fachberater von großer Relevanz.
Die Bundesregierung will das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe neu strukturieren, vereinheitlichen und verständlicher gestalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer Vorschriften hat das Kabinett am 17.12.2025 beschlossen. Die geplanten Neuregelungen betreffen vor allem die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern sowie die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung zur Anwaltschaft vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.
Der BGH hat über Ansprüche des Insolvenzverwalters zweier Wirecard-Gesellschaften gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entschieden (BGH, Urteil v. 11.12.2025 - III ZR 438/23).
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) nimmt Stellung zum Anwendungsbereich und den Voraussetzungen der Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten, die mit Wirkung zum 1.3.2025 in Kraft getreten ist. Bei einer Beschäftigung als Lehrkraft, die fehlerhaft als selbständige Tätigkeit behandelt wird, wird die Versicherungspflicht der Beschäftigung in der Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeschoben und erst ab dem 1.1.2027 wirksam.
Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen (Leitlinien NRW) sind zum 1.1.2026 aktualisiert worden.
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 1.1.2025 angepasst. Er sinkt von 3,37 % auf 2,27 %.
Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt weiterhin 24 Monate. Eine entsprechende Verordnung (Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld - Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung, 4. KugBeV) hat die Bundesregierung am 17.12.2025 beschlossen. Betroffene Unternehmen haben damit Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres.
Die Bundesregierung und die KfW haben am 18.12.2025 den Deutschlandfonds gestartet. Damit wird in Deutschland ein Rahmen geschaffen, der es privaten und kommunalen Unternehmen erleichtert, in großem Umfang in Deutschland zu investieren.
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB angepasst. Er sinkt zum 1.7.2025 von 2,27 % auf 1,27 %.
Der BGH hat im Rahmen von zwei Musterfeststellungsklagen über die Revisionen eines Verbraucherschutzverbands gegen die Musterfeststellungsurteile des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 3.5.2024 - 4 MK 1/21 sowie 4 MK 1/22 erneut über den Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen entschieden (BGH, Urteile v. 9.12.2025 - XI ZR 64/24 und XI ZR 65/24).
Baden-Württemberg und Hessen haben eine neue KI-Software für die Justiz entwickelt. Dank der Software können seit dem 12.12.2025 Urteile vor der Veröffentlichung schneller anonymisiert werden.
In mehreren, jeweils wegweisenden Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Tür für datenschutzrechtliche Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht geöffnet und verschiebt damit Fragen vom Unionsrecht hin zu Problemstellungen, die die rechtswissenschaftliche Literatur und Rechtsprechung bereits Jahrzehnte beschäftigen.
Die Bundesregierung hat am 17.12.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen. Ziel ist ein besserer Schutz bei fehlerhaften Produkten – insbesondere bei fehlerhafter Software.
Die WPK hat die Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht für 2026 veröffentlicht.