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Wirtschaftsrecht

Beruf //

Beteiligungen von Investoren an Kanzleien und Beteiligungen von Steuerberatern an gewerblichen Unternehmen

Die Branche sucht gerade in Zeiten der Digitalisierung, des Fachkräftemangels und der Prozessoptimierung durch Künstliche Intelligenz (KI/AI) zunehmend nach Neuausrichtungen. Nicht wenige Berufsausübungsgesellschaften erwägen die Aufnahme von berufsfremden Gesellschaftern oder gar Investoren. Der Anfang August vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes enthält mit § 55a Abs. 1 StBerG-E allerdings eine Regelung, die die Möglichkeiten zum Einstieg von (ausländischen) Investoren in deutsche Steuerkanzleien deutlich zuungunsten der Berufsträgerschaft verschlechtern würde. Lüth, 9. Steuerberatungsänderungsgesetz: Für den Erhalt der Unabhängigkeit!, NWB 48/2025 S. 3238

Wirtschaftsrecht //

Umstellung der Rentenzahlungen auf ausschließlich unbare Zahlungswege

Möglichkeit des baren Rentenempfangs besteht nur noch bis Anfang Dezember 2025

Die bisher bestehende Möglichkeit, dass Rentenempfänger, die kein eigenes Konto haben, ihre Rentenzahlung bar über den Rentenservice der Deutschen Post empfangen können, wird es zukünftig nicht mehr geben. Die Deutsche Bank als Nachfolgerin der Postbank bietet ab Dezember 2025 keine Barauszahlungen von Renten („Zahlungsanweisungen zur Verrechnung“) mehr an.

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Gesetzgebung //

Neue Regeln für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf (BMJV)

Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Regeln für die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter vorsieht. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Gesetzentwurf soll ein Urteil des BVerfG umsetzen. Dabei sollen die Grundrechte aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Ein wichtiges Anliegen der Neuregelungen ist, das Lebensalter des Kindes als leitenden Faktor in den Entscheidungsprozessen der Familiengerichte stärker in den Fokus zu rücken.

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Berufsrecht //

Anwälte dürfen Fahrtenbuch nur teilweise schwärzen (BRAK)

Die BRAK macht auf ein Urteil des FG Hamburg aufmerksam, wonach Rechtsanwälte als Berufsgeheimnisträger ihr Fahrtenbuch nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG teilweise schwärzen dürfen, um die Identitäten von Mandanten zu schützen. Alle beruflichen Angaben – etwa auch Fahrten zur Kanzlei, zum Gericht oder zum Lohnsteuerhilfeverein – zu schwärzen, geht jedoch zu weit (FG Hamburg, Urteil v. 13.11.2024 - 3 K 111/21; Revision zugelassen).

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