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Wirtschaftsrecht

Abo Sozialversicherungs- und Beitragsrecht //

Neuerungen in der Entgeltabrechnung – Update 2025 (Teil 1)

Die im Jahr 2025 wirksam gewordenen Änderungen und Neuerungen in der Entgeltabrechnung sind zum Teil bereits vor mehreren Jahren beschlossen worden. Leider sind auch im neuen Jahr steigende Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. So stimmte der Bundesrat am 20.12.2024 einer Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte zu.

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Verbraucherschutz //

Fernwärmepreise - vzbv verklagt E.ON und Hansewerk Natur

Preisanstiege um mehrere hundert Prozent: Viele Kunden der Fernwärmeanbieter E.ON und Hansewerk Natur müssen derzeit im Vergleich zum Jahr 2020 ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen der beiden Anbieter in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig. Deswegen hat der vzbv jetzt zwei weitere Sammelklagen eingereicht. Verbraucher können sich den Klagen in Kürze anschließen

Abo GmbH-Recht //

Eigenmächtige Auszahlung von Einmalzahlungen durch den GmbH-Geschäftsführer an sich selbst

In der GmbH liegt die Zuständigkeit für die Regelung der Vergütung des Geschäftsführers grds. bei den Gesellschaftern, die auch den Geschäftsführer bestellen und abberufen. Die Gesellschafter verfügen daher über eine umfassende Personalkompetenz gegenüber dem Geschäftsführer. Das OLG Brandenburg (Urteil v. 24.1.2024 - 7 U 2/23, KAAAJ-80859) hat einen Sachverhalt entschieden, in dem sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer eigenmächtig insgesamt 170.000 € ausbezahlt hatte.

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Verbraucherschutz //

Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH öffentlich bekannt gemacht (vzbv)

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Verbandsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gegen die ExtraEnergie GmbH im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Damit können sich Verbraucher sowie kleine Unternehmen der Sammelklage anschließen, indem sie sich kostenlos beim BfJ ins Klageregister eintragen. Hierauf macht der vzbv aufmerksam.

Abo Arbeitsrecht //

Anforderungen an die elektronische Entgeltabrechnung: Was geht und was geht nicht?

Es überrascht nicht, dass die zunehmende Digitalisierung in den Unternehmen auch Fragen zur Möglichkeit und Zulässigkeit der elektronischen Übermittlung von Entgeltabrechnungen – z. B. per E-Mail oder über Arbeitnehmer online – aufwirft und sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Aber eröffnet § 108 der Gewerbeordnung (GewO), der einem Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abrechnung einräumt, auch die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Entgeltabrechnungen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

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Beamtenrecht //

Regelungen zum Kinderzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung in Baden-Württemberg gleichheitswidrig (VerfGH)

§ 41 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Satz 1 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) ist mit Art. 2 Abs. 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit in Teilzeit beschäftigte Anspruchsberechtigte, die zusammen nicht die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung erreichen, den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags nicht entsprechend der Summe ihrer regelmäßigen Arbeitszeit erhalten (Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil v. 12.7.2024 - 1 GR 24/22).

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Familienrecht //

Gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien NRW 2025 angepasst (OLG)

Die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln haben die am 11.12.2024 veröffentlichten unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2025 wegen der Erhöhung des Kindergeldes mit einem geänderten Anhang „Tabelle Zahlbeträge“ versehen. Diese Tabelle beziffert die nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils zu zahlenden Kindesunterhaltsbeträge.

Abo Sozialversicherungs- und Beitragsrecht //

Neuerungen in der Entgeltabrechnung – Update 2025 (Teil 2)

Die im Jahr 2025 wirksam gewordenen Änderungen und Neuerungen in der Entgeltabrechnung sind zum Teil bereits vor mehreren Jahren beschlossen worden. Zudem sind Erhöhungen verschiedener Grenzwerte zu berücksichtigen. Für Rentner ist erfreulich, dass durch das Wachstumschancengesetz die Zeitschiene gestreckt und die Anhebung der Besteuerung nicht mehr in 1 %-Schritten, sondern nur noch in 0,5 %-Schritten pro Jahr erfolgt. Rentenneuzugänge des Jahrs 2025 versteuern ihre Rente daher nur mit 83,5 %.

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