Seit 1.7.2025: Digitales Verfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung
Kinderlose Beschäftigte ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zahlen einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von derzeit 0,6 % der Bemessungsgrundlage. Eltern mit mehreren Kindern hingegen profitieren von Abschlägen, deren Höhe sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder richtet.