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Wirtschaftsrecht

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Sozialversicherung //

Gesetzlicher Mindestlohn - Keine Erfüllung durch Firmenwagen (BSG)

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten. Dies hat der 12. Senat des BSG in seiner Sitzung am 13.11.2025 entschieden (Az: B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).

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Gesetzgebung //

Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 10.000 € angehoben (Bundestag)

Der Bundestag hat am 13.11.2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (BT-Drucks. 21/1849, BT-Drucks. 21/2466, BT-Drucks. 21/2669 Nr. 23) in 2./3. Lesung angenommen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 21/2777) vor. Dafür stimmten in dritter Beratung CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierte Die Linke.

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Gesetzgebung //

Einführung der E-Akte in der Justiz (Bundestag)

Der Bundestag hat am 13.11.2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts“ (BT-Drucks. 21/1852, BT-Drucks. 21/2461, BT-Drucks. 21/2669 Nr. 18) in 2./3. Lesung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU, SPD und Die Linke, dagegen votierten die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vor (BT-Drucks. 21/2775).

Beruf //

9. Steuerberatungsänderungsgesetz: Für den Erhalt der Unabhängigkeit!

Im politischen Berlin werden aktuell grundlegende Weichen für die Steuerberatungsbranche, für Unternehmen sowie Verbraucher gestellt. Seit einiger Zeit nutzt die Private Equity-Branche eine unsichere Rechtslage, um sich an Steuerkanzleien zu beteiligen. Das BMF möchte diese Entwicklung mit dem Referentenentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes stoppen – und trifft auf den Widerstand des Bundeswirtschaftsministeriums und der Befürworter von Private Equity-Beteiligungen. Das BMF hat hingegen sehr gute Gründe auf seiner Seite. Fondsmanager haben keinen sinnvollen Platz am Tisch des Berufsstands.

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Gesetzgebung //

Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit kann erprobt werden (Bundestag)

Der Bundestag hat am 13.11.2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (BT-Drucks. 21/1509, BT-Drucks. 21/2074, BT-Drucks. 21/2146 Nr. 1.13) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/2780) in der 2./3. Lesung angenommen. Damit soll die Digitalisierung der Justiz vorangebracht werden.

Beruf //

Vom Gehalt zum Mitarbeiterhonorar

In Zeiten von Fachkräftemangel, wachsendem Wettbewerbsdruck und steigendem Anspruch an eine moderne Führungskultur rückt das Thema Mitarbeitervergütung stärker denn je in den Fokus von Steuerkanzleien. Doch was bedeutet eigentlich ein faires Gehalt und wie kann ein Vergütungssystem aussehen, das sowohl Leistung anerkennt als auch Motivation fördert und Bindung schafft? Ein fundierter und praxisnaher Vorschlag geht weg vom klassischen Gehaltsdenken hin zum Konzept des Mitarbeiterhonorars. Es handelt sich um ein System, das sich an der Logik moderner Honorarstrukturen, die bereits in der Mandantenabrechnung etabliert sind, orientiert.

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Beamtenrecht //

Regelungen zum Kinderzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung in Baden-Württemberg gleichheitswidrig (VerfGH)

§ 41 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Satz 1 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) ist mit Art. 2 Abs. 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit in Teilzeit beschäftigte Anspruchsberechtigte, die zusammen nicht die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung erreichen, den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags nicht entsprechend der Summe ihrer regelmäßigen Arbeitszeit erhalten (Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil v. 12.7.2024 - 1 GR 24/22).

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