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Wirtschaftsrecht

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Verbraucherschutz //

Fernwärmepreise - vzbv verklagt E.ON und Hansewerk Natur

Preisanstiege um mehrere hundert Prozent: Viele Kunden der Fernwärmeanbieter E.ON und Hansewerk Natur müssen derzeit im Vergleich zum Jahr 2020 ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen der beiden Anbieter in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig. Deswegen hat der vzbv jetzt zwei weitere Sammelklagen eingereicht. Verbraucher können sich den Klagen in Kürze anschließen

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Verbraucherschutz //

Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH öffentlich bekannt gemacht (vzbv)

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Verbandsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gegen die ExtraEnergie GmbH im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Damit können sich Verbraucher sowie kleine Unternehmen der Sammelklage anschließen, indem sie sich kostenlos beim BfJ ins Klageregister eintragen. Hierauf macht der vzbv aufmerksam.

Abo Arbeitsrecht //

Arbeitsplatzgestaltung: Workation als neue Form des mobilen Arbeitens

Workation – also das mobile Arbeiten im Ausland, typischerweise vor oder im Anschluss an einen Urlaub – ist aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Die Einführung von Workation bietet Unternehmen die Chance, als attraktiver und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber auf dem Rekrutierungsmarkt wahrgenommen zu werden. Unternehmen sind gut beraten, die Rahmenbedingungen, zu denen eine Workation im Unternehmen ermöglicht werden soll, in Form einer Richtlinie festzuschreiben. Die Rahmenbedingungen sind idealerweise so zu setzen, dass eventuelle Risiken für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer nahezu null betragen.

Abo EStG und SGB V //

Steuer- und sozialversicherungsfreie Gesundheitsförderung im Betrieb

Wünsche nach einer ausgewogenen Work-Life-Balance, körperlichem Wohlbefinden und (körperlicher) Fitness lassen Arbeitgeber überlegen, ihren Mitarbeitern Leistungen zur Gesundheitsförderung anzubieten. Der Gesetzgeber unterstützt solche Leistungen, indem er sie unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei stellt, was auch zu ihrer Sozialversicherungsfreiheit führt. Das EStG orientiert sich hinsichtlich des Umfangs der Steuerbefreiung an sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben. Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil v. 23.11.2023 - VI R 24/21, BAAAJ-59997) hat sich kürzlich mit einem Streit um die steuerliche Behandlung von vergünstigten Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers im Kontext mit Gesundheitstagen beschäftigt.

Abo Mietrecht //

Ansprüche der Mieter im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse

Seit Mitte des Jahrs 2015 reguliert die sog. Mietpreisbremse in Deutschland die Höhe der zulässigen Neuvertragsmiete im preisfreien Wohnungsbau: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf nur eine Miete vereinbart werden, die die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % überschreitet. Anfang April 2024 hat sich die Ampel-Koalition auf eine Verlängerung der geltenden Regelungen, die bis Ende 2025 befristet sind, bis zum Jahr 2029 geeinigt.

Abo Beruf //

Hinweispflicht des Steuerberaters auf Fragen der Sozialversicherungspflicht bei Führung der Lohnbuchhaltung

Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte ist der Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet, eine GmbH und ihre Gesellschafter-Geschäftsführer zu Fragen der Sozialversicherungspflicht der Geschäftsführerbezüge inhaltlich zu beraten. Allerdings kann den Steuerberater, der die Lohnabrechnungen für Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH erstellt, eine Pflicht zu einem Hinweis an die Mandanten auf eine Unsicherheit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung treffen. Der BGH (Urteil v. 8.2.2024 - IX ZR 137/22, FAAAJ-59559) hat dazu kürzlich konkrete Vorgaben aufgestellt.

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Heizungsförderung //

Antragstellung für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und für WEG möglich (KfW)

Die KfW weitet die Heizungsförderung plangemäß auf weitere Antragstellergruppen aus: Ab sofort steht die Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auch Eigentümern von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zur Verfügung. Die Zuschüsse können direkt bei der KfW beantragt werden.

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