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Wirtschaftsrecht

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Gesetzgebung //

Rentenpaket beschlossen (Bundestag)

Der Bundestag hat am 5.12.2025 das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung in 2./3. Lesung beschlossen. Damit stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (BT-Drucks. 21/1929), sowie den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, BT-Drucks. 21/1859, BT-Drucks. 21/2455) und zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz, BT-Drucks. 21/2673, BT-Drucks. 21/2984) zu.

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Sozialversicherung //

Keine Rentenversicherungspflicht bei bloßer Sachleistungsaushilfe (BSG)

Die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung an ihre Versicherten. Eine Rentenversicherungspflicht entsteht daher nur, wenn die gepflegte Person in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist und das Gesetz deshalb eine Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse vorsieht. Auf einen berenteten EU-Bürger, der in Deutschland lediglich im Wege der Sachleistungsaushilfe nach europäischen Vorschriften gepflegt wird, trifft das nicht zu. Für seine Versicherung und speziell für Sozialleistungen in Geld, wie die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für seinen nicht erwerbsmäßig tätigen Pfleger, bleibt allein sein Heimatstaat zuständig (BSG, Urteil v. 11.12.2025 - B 10/12 R 4/23 R).

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Versicherungsvertragsrecht //

Unwirksame Klausel in Riester-Verträgen (BGH)

Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (sog. Riester-Rente), die den Versicherer zur Herabsetzung des im Versicherungsschein genannten Rentenfaktors und dadurch der bei Rentenbeginn zu zahlenden monatlichen Rente berechtigt, ohne ihn zugleich im Fall einer nachträglichen Verbesserung der Umstände zu deren Wiederheraufsetzung zu verpflichten, ist wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 und § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (BGH, Urteil v. 10.12.2025 - IV ZR 34/25).

Beruf //

Fortbildungspflichten von Fachanwälten und Fachberatern

Zu den Grundpflichten von Rechtsanwälten und Steuerberatern zählt die Pflicht zur Fortbildung. Besonders hervorzuheben ist dabei die Pflicht zur Fortbildung von Berufsträgern, die aufgrund einer Bezeichnung als Fachanwalt oder Fachberater besonderes Vertrauen von Mandanten in ihre Expertise in Anspruch nehmen. Zwar befasst sich aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur mit der anwaltlichen Fortbildungspflicht und Sanktionen bei Verstößen gegen sie. Die Entscheidungen sind aber auch für Fachberater von großer Relevanz.

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Gesetzgebung //

Neuordnung und Anpassung der rechtsberatenden Berufe (BMJV)

Die Bundesregierung will das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe neu strukturieren, vereinheitlichen und verständlicher gestalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer Vorschriften hat das Kabinett am 17.12.2025 beschlossen. Die geplanten Neuregelungen betreffen vor allem die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern sowie die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung zur Anwaltschaft vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.

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Sozialversicherung //

Übergangsregelung für Lehrkräfte (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) nimmt Stellung zum Anwendungsbereich und den Voraussetzungen der Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten, die mit Wirkung zum 1.3.2025 in Kraft getreten ist. Bei einer Beschäftigung als Lehrkraft, die fehlerhaft als selbständige Tätigkeit behandelt wird, wird die Versicherungspflicht der Beschäftigung in der Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeschoben und erst ab dem 1.1.2027 wirksam.

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