Berufsrecht | Erhöhung der Steuerberatergebühren beschlossen (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am
der
Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
(StBVV)
zugestimmt (BR-Drucks.
61/25).
Hintergrund: Zuletzt wurden die in der StBVV vorgesehenen Gebühren am erhöht. Damit Steuerberater und Steuerbevollmächtigte weiterhin einen sachgerechten Beitrag zur Steuerrechtspflege leisten können, wurden die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung sieht u.a. folgende Maßnahmen vor:
Lineare Erhöhung der Wertgebühren um sechs Prozent,
Erhöhung der mittleren Betragsrahmengebühr für die Lohnbuchführung um rund neun Prozent,
Anhebung des mittleren Gebührensatzes der Zeitgebühr um neun Prozent von 105 € je Stunde auf 115 € je Stunde sowie Abrechnung je angefangener viertel Stunde,
Anpassung der Tage- und Abwesenheitsgelder bei Geschäftsreisen von Steuerberatern an die für Rechtsanwälte seit dem Jahr 2021 geltenden Beträge. Damit verbunden ist folgende Erhöhung:
von 25 € auf 30 €, bei einer Geschäftsreise von nicht mehr als vier Stunden,
von 40 € auf 50 €, bei einer Geschäftsreise von mehr als vier bis acht Stunden,
von 70 € auf 80 €, bei einer Geschäftsreise von mehr als acht Stunden.
Schaffung einheitlicher Regelungen für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen,
Abschaffung der bisherigen Beschränkungen bei Pauschalvergütungen,
Aufnahme neuer Gebührentatbestände aus Gründen der Rechtsklarheit.
Die Verordnung tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Der Volltext der Verordnung ist auf der Homepage des Bundesrates veröffentlicht.
Quelle: Bundesrat online (il)
Fundstelle(n):
YAAAJ-88056