Aufwendungen einer GmbH für Flugbetrieb im Interesse der Gesellschafter
Unterhält eine GmbH einen Flugbetrieb, der ausschließlich dem Interesse der Gesellschafter dient, sind die Aufwendungen der GmbH nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht abziehbar. Nach dieser Vorschrift sind unangemessene Repräsentationskosten, zu denen u. a. Aufwendungen für Flugzeuge gehören, nicht als Betriebsausgaben abziehbar.