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FG Baden-Württemberg 25.09.2024 14 K 382/21, IWB 22/2025 S. 859

FG Baden-Württemberg | Progressionsvorbehalt erfasst Schweizer „Unfalltaggeld“ nach Privatunfall

Die zusammen veranlagten Kläger erzielten im Streitjahr 2018 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Kläger war als Grenzgänger i. S. des Art. 15a DBA Schweiz bei einem Schweizer Unternehmen beschäftigt. Seinen Wohnsitz hat er in Deutschland. Aufgrund seiner Tätigkeit war er gem. Art. 1a UVG obligatorisch in der Schweizer Unfallversicherung versichert (einer gesetzlichen Sozialversicherung, die Schutz bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten gewährt). Im Fall eines Unfalls besteht demnach bei Arbeitsunfähigkeit u. a. ein Anspruch auf Taggeld ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag; es beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 % des versicherten Verdienstes. Der Kläger erlitt 2018 einen Nichtberufsunfall und erhielt in der Folge Unfalltaggeld als Teil seines Brutto...

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