Umsatzsteuer: Verspätet abgegebene Voranmeldung und regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen
Das FG Köln hatte sich mit Urteil vom 13.9.2023 - 9 K 2150/20 mit einer Fragestellung im Spannungsfeld zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG i. V. mit § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG und der Fälligkeit von Umsatzsteuervorauszahlungen gem. § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG auseinanderzusetzen.