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Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
Der BFH musste in einem aktuellen Urteil vom die Frage klären, welche vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen für einen Dienstwagen den nach der pauschalen 1 %-Methode (§ 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ermittelten geldwerten Vorteil als Einzelkosten mindern (, NWB XAAAJ-78909).
Einordnung
Der BFH hatte mit Urteil vom seine bisherige Rechtsprechung geändert. Leistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung, d. h. für die Nutzung zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Der BFH hat dabei seine Rechtsprechung insoweit modifiziert, als nunmehr nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers auch bei Anwendung der 1 %-Methode steuerlich zu berücksichtigen sind. Soweit der Arbeitnehmer einzelne Kosten (hier: Kraftstoffkosten) des betrieblichen Kraftfahrzeugs selbst trägt, fehlt es an einer vorteilsbegründenden und damit...