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Online-Nachricht - Montag, 03.02.2025

Berufsrecht | RVG-Anpassung im Bundestag beschlossen (BRAK)

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am , das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) 2025 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beschlossen.

Hintergrund: Zuvor hatte die FDP-Fraktion am die beiden Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag eingebracht, nachdem das Bundeskabinett am eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für jeweils aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringende Gesetzentwürfe beschlossen hatte. Die beiden Gesetzentwürfe wurden sodann vom Deutschen Bundestag in seiner 207. Sitzung am ohne Aussprache im vereinfachten Verfahren an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Rechtsausschuss beriet beide Gesetzesentwürfe in seiner 132. Sitzung am abschließend und empfahl mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Annahme des Gesetzentwurfs mit den aus der Anlage ersichtlichen Änderungen.

Zu dem KostBRÄG 2025 führt die BRAK weiter aus:

Mit diesem Gesetz wurden nun der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (BT-Drs. 20/14259) sowie der Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025; BT-Drs. 20/14264) zusammengelegt und mit einem neuen Gesetzestitel versehen.

Gegenüber den ursprünglichen Entwürfen ergaben sich lediglich folgende inhaltliche Änderungen:

  • Evaluierung des durch dieses Gesetz geänderte Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz durch das BMJ insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der festgesetzten Fallpauschalen und Stundensätze über einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten am .

  • Die im Gesetzentwurf des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 vorgesehene Systemumstellung im Gerichtsvollzieherkostengesetz (BT-Drs. 20/14264, Art. 4), die einen Wegfall der Dokumentenpauschale und der Beglaubigungsgebühr bei gleichzeitiger Kompensation der damit verbundenen Mindereinnahmen durch eine weitere Anhebung der Zustellungsgebühren vorsieht, wurde zurückgestellt.

Rechtsanwältin Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK hebt hervor: „Ich bin erleichtert, dass die Anpassung der Anwaltsvergütung nun endlich zumindest eine weitere Hürde genommen hat! Die BRAK hat lange dafür gekämpft. Ebenso der DAV. Es wurde Zeit, dass Anwältinnen und Anwälten ein auskömmliches Arbeiten ermöglicht wird. Sie sichern immerhin den Zugang zum Recht! Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, darf man den Tag natürlich nicht vor dem Bundesrat loben."

Quelle: BRAK online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
CAAAJ-84174