WPO § 71a
Sechster Teil: Berufsgerichtsbarkeit [1]
Erster Abschnitt: Berufsgerichtliche Entscheidung [2]
§ 71a Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung [3]
Wird der Einspruch gegen eine berufsaufsichtliche Maßnahme zurückgewiesen, so können Berufsangehörige innerhalb eines Monats nach der Zustellung schriftlich die berufsgerichtliche Entscheidung beantragen.
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