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Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

Stand: 01.01.2023

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 69 Datenübermittlung an die Familienkassen

Bernhard Hillmoth (August 2023)
Hinweis:

Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG 2020 = BStBl 2020 I 703; DA-KG 2021 = ; DA-KG 2022 = BStBl 2022 I 1010; DA-KG 2023 = BStBl 2023 I 818).

ARBEITSHILFEN UND GRUNDLAGEN ONLINE:

Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, NWB QAAAE-52191.

1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift regelt die besonderen Datenübermittlungspflichten des Bundeszentralamtes für Steuern an die Familienkassen.

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die Vorschrift des § 69 EStG wurde mit Wirkung zum mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. in das EStG eingefügt. Mit dem JStG 2022 wurden die Informationspflichten ausgeweitet.

3Geltungsbereich: Zum sachlichen und persönlichen Geltungsbereich siehe KKB/Hillmoth, § 31 EStG Rz. 6.

4Verhältnis zu anderen Vorschriften: Die Vorschrift nimmt insbesondere Bezug auf die in § 139b AO genannten Daten.

5–10(Einstweilen frei)

11Die Vorschrift enthält eine Informationspflicht des Bundeszentralamtes für Steuern ...

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