Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

8. Aufl. 2023

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
Alternativ nutzen Sie Ihren Freischaltcode.

Dokumentvorschau
Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 41 Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug

Hans-Ulrich Dietz (Januar 2023)
Hinweis:

§ 4 LStDV „Lohnkonto“, § 5 LStDV „Besondere Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung“; R 41.1 bis 41.3 LStR; H 41.3 LStH; NWB ZAAAA-78166.

Arbeitshilfen und Grundlagen online:

Geißler, Arbeitgeber, infoCenter, NWB TAAAB-26804; Wenning, Arbeitnehmer, infoCenter, NWB DAAAB-05654; Wenning, Lohnkonto, infoCenter, NWB IAAAA-41709.

A. Allgemeine Erläuterungen

1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Nach § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG hat der Arbeitgeber die Pflicht, Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Dazu hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen und aufzubewahren. § 41 EStG bestimmt hierzu den Umfang der Lohnkontenführung und den Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte.

2 Dieser Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte (§ 41 Abs. 2 EStG) ist u. a. (siehe → Rz. 6) für die Zuständigkeit der Finanzämter von Bedeutung, die die Lohnsteuereinbehaltungspflichten im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 42f EStG) oder einer Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g EStG) kontrollieren. Der Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte wird abweichend von § 12 AO und dem DBA-Betriebsstättenbegriff (Art. 5 OECD-MA) bestimmt.

3 Auf Grundlage des § 41 Abs. 1 Satz 7 EStG we...

Buch

Einkommensteuergesetz Kommentar

Erwerben Sie das Buch, inkl. der Online Ausgabe, kostenpflichtig im Shop.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Buch enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen