EStH H 49.1 (Zu § 49 EStG)

Zu § 49 EStG

H 49.1

Allgemeines

Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich > BStBl I S. 147 [1]

Anteilsveräußerung mit Verlust nach Wegzug ins EU-/EWR-Ausland

>§ 6 Abs. 6 AStG

Beschränkt steuerpflichtige inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Verpachtung

Beschränkt steuerpflichtige inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Verpachtung liegen vor, solange der Verpächter für seinen Gewerbebetrieb im Inland einen ständigen Vertreter, gegebenenfalls den Pächter seines Betriebs, bestellt hat und während dieser Zeit weder eine Betriebsaufgabe erklärt noch den Betrieb veräußert (> BStBl 1964 III S. 124 und vom – BStBl II S. 494).

Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte nach § 50a EStG

Grenzüberschreitende Überlassung von Software und Datenbanken

> (BStBl I S. 1448)

Nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Zusammenhang mit einer inländischen Betriebsstätte

>H 34d sinngemäß

Rechte, die in ein inländisches Register eingetragen sind

> (BStBl I S. 1060) und vom (BStBl I S. 301)

Schiff- und Luftfahrt

Ständiger Vertreter

Ständiger Vertreter kann auch ein inländischer Gewerbetreibender sein, der die Tätigkeit im Rahmen eines eigenen Gewerbebetriebs ausübt (> BStBl II S. 785).

Veräußerung von Dividendenansprüchen

Zur Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer an Dritte > (BStBl I S. 939)

Zweifelsfragen zur Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Zur Vermietung und Verpachtung gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f Doppelbuchstabe aa EStG > (BStBl I S. 530)

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAJ-40679

1 Für 2023 siehe BStBl I S. 195.

2 Für 2023 siehe BStBl I S. 195.