EStH H 6.1 (Zu § 6 EStG)

Zu § 6 EStG

H 6.1

Anlagevermögen

Baumbestand

Der in einem selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand gehört als Wirtschaftsgut zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen eines Forstbetriebs (> BStBl I S. 595).

Digitale Wirtschaftsgüter

Zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung > (BStBl I S. 187)

Erwerb von Wirtschaftsgütern kurz vor Betriebsveräußerung

Wirtschaftsgüter, die zum Zweck der dauerhaften Einbindung in einen bereits bestehenden Geschäftsbetrieb erworben werden, sind auch dann im Anlagevermögen auszuweisen, wenn die gesamte organisatorische Einheit (Betrieb einschließlich erworbener Wirtschaftsgüter) kurze Zeit später mit der Absicht der Weiterführung veräußert wird (> BStBl 2006 II S. 58).

Filme

In echter Auftragsproduktion hergestellte Filme sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (> BStBl 1997 II S. 320).

Geschäfts- oder Firmenwert

  • Zur bilanzsteuerlichen Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sog. firmenwertähnlicher Wirtschaftsgüter > (BStBl I S. 532).

  • >H 5.5 (Geschäfts- oder Firmenwert/Praxiswert)

Gewerblicher Grundstückshandel

> (BStBl I S. 434), Tz. 33

Grund und Boden eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

> (BStBl I S. 434), Tz. 27

Halbfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden

  • Halbfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden werden als Vorräte dem Umlaufvermögen zugeordnet (> BStBl 2006 II S. 298).

  • >H 6.7

Leergut in der Getränkeindustrie

  • > (BStBl 2019 II S. 150):

    • Leergut ist nach seiner Art unterschiedlich zu beurteilen: Der Eigentumsübergang erstreckt sich bei Einheitsleergut nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Flaschen und die Kästen selbst (, BGHZ 173, 159). Bei Brunneneinheitsleergut und Individualleergut erstreckt sich der Eigentumsübergang allein auf den Inhalt der Flaschen und Kästen.

    • Für die Verpflichtung zur Rückzahlung des erhaltenen Pfandgeldes für Brunneneinheitsleergut und Individualleergut ist eine Verbindlichkeit auszuweisen. Die Pfandverbindlichkeiten können um Bruch und Schwund zu mindern sein.

    • Ausführungen zu Mehr- und Minderrücknahmen bei einem Leergutpool.

  • Zur Anwendung des (BStBl 2019 II S. 150) und zur Vereinfachungsregelung bei Einheitsleergut > (BStBl I S. 1367)

Musterhäuser

Musterhäuser rechnen zum Anlagevermögen (> BStBl II S. 684).

Praxiswert/Sozietätspraxiswert

>BStBl II S. 590)

Rohstoff

Zum Begriff des Rohstoffs und seiner Zuordnung zum Umlauf-(Vorrats-)vermögen >BStBl 1988 II S. 502).

Umlaufvermögen

Umfang >Gliederungsschema in § 266 Abs. 2 HGB

Vorführ- und Dienstwagen

Vorführ- und Dienstwagen rechnen zum Anlagevermögen (> BStBl 1982 II S. 344).

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OAAAJ-40679