EStH H 34.5 (Zu § 34 EStG)

Zu § 34 EStG

H 34.5

Ausgliederung einer 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Der Gewinn aus der Aufgabe eines Betriebs unterliegt auch dann der Tarifbegünstigung, wenn zuvor im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen oder überführt worden ist (> BStBl II S. 797).

Beispiel

>H 34.2 (Berechnungsbeispiele) Beispiel 5

Verbrauch der Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1 EStG

Die Steuervergünstigung ist auch verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Stpfl. geschieht und ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht um einen Veräußerungsgewinn i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG handelt. Etwas anderes gilt nur, wenn es für den Stpfl. angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und wegen des Fehlens eines Hinweises des Finanzamts nicht erkennbar war (>BStBl 2022 II S. 169).

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OAAAJ-40679