Keine Gewerbesteuerpflicht bei bloßer „Aufwärtsinfektion“
Eine freiberuflich tätige Personengesellschaft, die gewerbliche Beteiligungseinkünfte aus einer Mitunternehmerschaft bezieht, wird einkommensteuerlich zwar als insgesamt gewerblich nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Var. 2 EStG behandelt (sogenannte Aufwärtsinfektion). Die Aufwärtsinfektion führt aber nicht zur Gewerbesteuerpflicht.