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Gewerbesteuer | Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei schädlichen Nebentätigkeiten ohne Einnahmen
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für eine Immobilienverwaltungs-GmbH ist zu versagen, wenn die GmbH zwei Oldtimer zwecks Wertanlage anschafft. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Oldtimern bislang keine Einnahmen erzielt hat.
[i]Klägerin erwarb zwei Oldtimer zwecks WertanlageDie Klägerin war eine GmbH, die in den Streitjahren 2016 bis 2020 eigene Immobilien nutzte und verwaltete. Zusätzlich hielt die Klägerin noch zwei Oldtimer, die sie in den Jahren 2011 und 2012 als Wertanlage mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft hatte und mit denen sie jedenfalls bis einschließlich 2020 keine Einnahmen erzielt hatte. Das Finanzamt versagte wegen des Haltens der beiden Oldtimer die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.
[i]Erwerb zwecks Wertanlage ist schädliche TätigkeitDer BFH gab dem Finanzamt Recht. Der Erwerb und das Halten von Wertanlagen, die nichts mit dem Immobilienbetrie...