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Gewerbesteuer | Dividendenausschüttung unter gewerbesteuerbefreiten Betrieben
Erhält eine Pflegedienst-GmbH, die nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG von der Gewerbesteuer befreit ist, von ihrer Tochter-GmbH, die eine ambulante Palliativversorgung betreibt und ebenfalls nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG gewerbesteuerbefreit ist, eine Dividende, ist die Dividende bei der Pflegedienst-GmbH nicht gewerbesteuerfrei. Denn die Gewerbesteuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG gilt nicht umfassend, sondern nur für diejenigen Erträge, die aus dem Pflegebetrieb erzielt werden.
[i]Gewinnausschüttung gehört nicht zum Pflegebetrieb, sondern zur VermögensverwaltungDer Bezug von Dividenden resultiert hingegen aus einer Vermögensverwaltung, die vom eigentlichen Pflegebetrieb abzugrenzen ist. Dementsprechend erfolgt die Höhe der Ausschüttung auch unabhängig vom Umfang der erbrachten Pflegeleistungen, sondern richtet sich nach der Beteiligungsquote sowie nach dem Gewinn der Tochter-GmbH.
[i]Keine Fernwirkung der Gewerbesteuerfreiheit der Tochter-GmbHDem FG Berlin-Brandenburg reichte es n...