Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung
Mit Urteil v. 25.9.2025 entschied der BFH, eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts gelte nicht nach § 2 Abs. 2 GewStG als Gewerbebetrieb. Sie ist nach § 2 Abs. 3 GewStG nur insoweit Gewerbebetrieb, als sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb umfasst neben dem Gewerbebetrieb im engeren Sinne, der nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG gewerbesteuerpflichtig ist, alle übrigen selbständigen Tätigkeiten und begründet im Rahmen seines Anwendungsbereichs eine Gewerbesteuerpflicht kraft Fiktion.