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Rechtsprechung

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Investmentsteuergesetz //

Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Fonds nach dem InvStG 2004 (BFH)

Der Ausschluss ausländischer Fonds von den für inländische Fonds geltenden Regelungen des § 11 Abs. 1 und 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Deshalb hat ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezogen hat, einen Anspruch auf Erstattung der unionsrechtswidrig erhobenen Kapitalertragsteuer (BFH, Urteil v. 13.3.2024 - I R 1/20; veröffentlicht am 22.8.2024).

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Verfahrensrecht //

Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent/Monat möglicherweise verfassungswidrig (BFH)

Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 237 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO seit dem 1.1.2019 bis zum 15.4.2021 insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Zinsberechnung für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (AdV) ein Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat zugrunde gelegt wird (BFH, Beschluss v. 8.5. 2024 - VIII R 9/23, veröffentlicht am 22.8.2024).

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Abo Einkommensteuer //

Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung (BFH)

Trotz des Grundsatzes des formellen Bilanzenzusammenhangs können im Anschluss an eine unentgeltliche Betriebsübertragung nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers vorliegen, wenn dieser Aufwendungen trägt, die im Zusammenhang mit seiner früheren Betriebsführung stehen (BFH, Urteil v. 6.5.2024 - III R 7/22; veröffentlicht am 22.8.2024).

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Abo Einkommensteuer //

Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten gemäß § 15a EStG (BFH)

Für den Eintritt einer Aufwärtsabfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2, Satz 2 Alternative 2 EStG kommt es nur auf den Bezug gewerblicher Beteiligungseinkünfte, nicht aber auf deren Höhe oder darauf an, ob ein zugewiesener Verlust der Ausgleichsbeschränkung des § 15a Abs. 1 EStG unterliegt (BFH, Urteil v. 11.7.2024 - IV R 18/22; veröffentlicht am 22.8.2024).

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Verfahrensrecht //

Verspätungszuschläge für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (FG)

Bei Vorliegen der Rückausnahmen des § 152 Abs. 3 AO darf das Finanzamt nach § 152 Abs. 6 AO auch für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einen Verspätungszuschlag nur als Ermessensentscheidung festsetzen. Soweit § 152 Abs. 3 Nr. 3 AO bestimmt, dass die festgesetzte Steuer die Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht übersteigt, ist bei Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen auf die jeweiligen Folgebescheide - hier Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter - abzustellen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.11.2023 - 12 K 1945/23; Revision anhängig, BFH-Az. IV R 29/23).

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Körperschaftsteuer //

Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen (BFH)

Indem die Mehrabführungen durch § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG 2002 als Gewinnausschüttungen fingiert werden, handelt es sich zugleich um entsprechende Leistungen im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002, die die in § 38 Abs. 2 KStG 2002 angeordnete Körperschaftsteuererhöhung auslösen (Bestätigung der Rechtsprechung: BFH, Urteil v. 10.4.2024 - I R 16/23 (I R 36/13); veröffentlicht am 16.8.2024).

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Abo Außensteuergesetz //

Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gem. § 6 AStG (BFH)

Ein Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften v. 7.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland eintritt (entgegen BMF, Schreiben v. 26.10.2018, BStBl I 2018, 1104, Tz 1: BFH, Urteil v. 16.4.2024 - IX R 38/21; veröffentlicht am 16.8.2024).

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