Geldwerter Vorteil aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs
Wird ein betriebliches Fahrzeug auch zur Privatnutzung durch den Arbeitgeber überlassen, ist der daraus resultierende Vorteil entweder nach der 1 %-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode zu bewerten. Übernimmt der Arbeitnehmer einen Teil der fahrzeugbezogenen Kosten, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung, wenn bei einer hypothetischen Kostentragung durch den Arbeitgeber der daraus resultierende Nutzen von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wäre. Letztere umschließt aber grds. nicht die Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage, so dass dafür aufgewandte Kosten des Arbeitnehmers nicht zu einer Vorteilsminderung führen, wie der VI. Senat mit Urteil v. 9.9.2025 entschied.