Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft
Mit Urteil v. 21.8.2025 entschied der BFH, dass (1) bei einer Mitunternehmerschaft die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung i. S. des § 3a Abs. 2 EStG bezogen auf die Gesellschaft vorliegen müssen, dass (2) für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmale auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a. F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen ist und dass (3) ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag i. S. des § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG – wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag – nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festzustellen ist.