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Rechtsprechung

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Corona //

Mögliche Ansprüche wegen behaupteter Impfschäden gegen den Impfstoff-Hersteller (BGH)

Der BGH hat erstmalig über Auskunfts- und Haftungsansprüche entschieden, die eine gegen das Corona-Virus geimpfte Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend macht. Der Senat hat auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urteil v. 9.3.2026 - VI ZR 335/24).

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Berufsrecht //

Abrechnung im 15-Min-Takt auch bei Unternehmen unzulässig (BRAK)

Die BRAK macht auf ein Urteil des OLG Düsseldorf aufmerksam, wonach Anwälte in ihren AGB nicht vorgeben dürfen, dass bei einem Stundenhonorar nur in 15-Minuten-Intervallen abgerechnet wird. Dies gilt nicht nur – wie der BGH schon entschieden hatte – bei Verbrauchern, sondern auch gegenüber Unternehmen. Sie sind als Mandanten ebenso schutzbedürftig. Eine entsprechende Honorarvereinbarung ist aber nicht generell unwirksam – es muss aber minutengenau abgerechnet werden (OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.1.2026 - 24 U 65/22).

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Dienstvertragsrecht //

Ansprüche einer kreditgebenden Bank werden nicht vom Anwendungsbereich eines Kapitalanleger-Musterverfahrens erfasst (BGH)

Der BGH hat über die Wirksamkeit eines Beschlusses entschieden, mit dem ein in erster Instanz anhängiger Zivilprozess im Hinblick auf ein im Zusammenhang mit dem sog. Wirecard-Skandal geführtes Kapitalanleger-Musterverfahren ausgesetzt worden ist. Danach werden Banken nicht vom Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes erfasst (BGH, Beschluss v. 26.2.2026 - III ZB 22/24).

Umsatzsteuer //

Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Sportvereine

Für die umsatzsteuerliche Beurteilung der Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Sportvereine finden die allgemeinen Grundsätze auf die vom Verein im Gegenzug erbrachten Leistungen (für einheitliche Leistungen, für Haupt- und Nebenleistungen oder für komplexe Leistungen eigener Art) Anwendung, wodurch sich die umsatzsteuerliche Beurteilung der Mitgliedsbeiträge als durchaus komplex darstellen kann.

Grunderwerbsteuer //

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang

Der BFH verneinte in drei gleichlautenden Urteilen v. 8.10.2025 in den Verfahren II R 20/23, II R 21/23 und II R 22/23 die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der grunderwerbsteuerlichen Anzeigepflichten nach §§ 18, 19 GrEStG. Dies gilt sowohl für die Steuerschuldner (in den Urteilssachverhalten zwei Geschwister) als auch für die beurkundende Notarin. Zugleich bestätigte der BFH, dass nach Ablauf der gesetzlichen Anzeigefristen eine rückwirkende Fristverlängerung gem. § 109 Abs. 1 Satz 2 AO (analog) zur erstmaligen Abgabe der Anzeige ausgeschlossen ist.

Gewerbesteuer //

Erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung – Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung

§ 9 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GewStG normiert zwar grds. ein Ausschließlichkeitsgebot, § 9 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 sowie Satz 3 GewStG enthalten jedoch Ausnahmen (sog. kürzungsunschädliche Tätigkeiten). Eine weitere Ausnahme wurde vom BFH insbesondere für Betriebsvorrichtungen entwickelt, wenn die vermietete Immobilie ohne diese nicht sinnvoll nutzbar ist.

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