Rückabwicklung von veräußerten GmbH-Anteilen
In seiner Entscheidung vom 9.5.2025 bejaht der BFH eine Rückgängigmachung einer Veräußerung nach § 17 EStG wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Die Kaufpreisaufteilung bildet einen häufigen Streitpunkt zwischen Stpfl. und FA.
Der entgeltliche Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem vermieteten Grundstück im Privatvermögen führt entgegen der bisherigen Rechtsprechung zu steuerpflichtigen Einkünften i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG. Dafür ist es unerheblich, auf welchem Motiv der Verzicht beruht.
Mit dem Urteil v. 2.7.2025 entschied der BFH, dass ein Anteilserwerb mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs gem. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG in der bis einschließlich 2016 geltenden Fassung auch dann vorliegen kann, wenn eine AG eigene Aktien erwirbt, die sie als „Akquisitionswährung“ bei künftigen Erwerben von Unternehmensbeteiligungen einsetzen möchte.
Finanzhilfen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Einschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie führen nicht zu außerordentlichen Einkünften i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 24 Nr. 1 EStG, wenn sie in demjenigen Veranlagungszeitraum gewinnerhöhend zu erfassen sind, für den sie bewilligt worden sind, so der BFH mit Beschluss v. 28.11.2025.
Neben Influencern geraten auch andere Anbieter von Online-Geschäftsmodellen hinsichtlich der (umsatz-)steuerlichen Behandlung ihrer Angebote und Leistungsbeziehungen zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Ob freiwillige Zahlungen (sog. „Donations“), welche Spender für Online-Angebote an deren Anbieter leisten, der Umsatzsteuer unterliegen, ist weiterhin hochumstritten.
Das FG des Saarlandes hat einen Streitfall entschieden, in dem die Klägerin den Exkulpationsnachweis im Rahmen des § 1 Abs. 1 AStG führen konnte für von ihr begebene unverzinsliche unbesicherte Darlehen im grenzüberschreitenden Konzernverbund.
Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Die Kaufpreisaufteilung bildet einen häufigen Streitpunkt zwischen Stpfl. und FA.
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam (BGH, Urteil v. 8.1.2026 - III ZR 8/25).
Beteiligt sich der Kommanditist einer GmbH & Co. KG an einer GmbH, deren Anteile bislang die GmbH & Co. KG allein gehalten hat, führt die bestehende Beteiligung der GmbH & Co. KG an der GmbH allein nicht dazu, dass die neu erworbene Kapitalbeteiligung des Kommanditisten für das Unternehmen der Personengesellschaft als wirtschaftlich vorteilhaft und damit als notwendiges Sonderbetriebsvermögen (SBV) II anzusehen ist (BFH, Urteil v. 25.9.2025 - IV R 12/23; veröffentlicht am 8.1.2026).
Der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz v. 25.5.2009 (BGBl I 2009, 1102) eingefügte § 272 Abs. 1a und Abs. 1b HGB hat nichts an der Beurteilung geändert, dass es sich bei den von der Kapitalgesellschaft erworbenen eigenen Anteilen, die nicht zur Einziehung bestimmt sind, steuerrechtlich um Wirtschaftsgüter handelt (BFH, Urteil v. 21.8.2025 - IV R 16/22; veröffentlicht am 8.1.2026).
§ 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG fingiert eine Schenkung. Die Vorschrift enthält kein subjektives Tatbestandsmerkmal, weder in Gestalt eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit noch einer Bereicherungsabsicht (Anschluss an das BFH, Urteil v. 10.4.2024 - II R 22/21, BStBl II 2025, 356: BFH, Urteil v. 23.9.2025 - II R 19/24; veröffentlicht am 8.1.2026).
Beruht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auf der Annahme, das durch den Gesellschafter entgeltlich bestellte "Vorkaufsrecht" (hier: nach spanischem Recht) an einem Grundstück habe den Gesellschafter als Eigentümer nicht belastet und für die Gesellschaft als Vorkaufsberechtigte keinen Wert, und verkauft der Gesellschafter als Grundstückseigentümer das Grundstück später an die Gesellschaft als Vorkaufsberechtigte, führt die Anrechnung des Kaufpreises für das "Vorkaufsrecht" auf den Kaufpreis für das Grundstück nicht dazu, dass die vGA rückwirkend entfällt (Abgrenzung zum BFH-Urteil v. 10.8.1994 - X R 42/91) (BFH, Urteil v. 21.10.2025 - VIII R 19/23; veröffentlicht am 8.1.2026).
Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG nur mit höchstens 1.000 € im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar (BFH, Urteil v. 20.11.2025 - VI R 4/23; veröffentlicht am 8.1.2026).
Für die Prüfung der Thesaurierungsbegünstigung gem. § 34a Abs. 1 EStG hat das Finanzgericht, soweit die damit zusammenhängenden Einkünfte vom Lage-/Betriebsfinanzamt i. S. des § 18 Abs. 1 AO nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellt worden sind, im Einzelfall festzustellen, ob vom Lage-/Betriebsfinanzamt auch ein Feststellungsbescheid über die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen gem. § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG erlassen worden ist (BFH, Urteil v. 9.9.2025 - VI R 23/23; veröffentlicht am 8.1.2026).
Der entgeltliche Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem vermieteten Grundstück im Privatvermögen führt entgegen der bisherigen Rechtsprechung zu steuerpflichtigen Einkünften i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG. Dafür ist es unerheblich, auf welchem Motiv der Verzicht beruht.
Mit dem Urteil v. 2.7.2025 entschied der BFH, dass ein Anteilserwerb mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs gem. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG in der bis einschließlich 2016 geltenden Fassung auch dann vorliegen kann, wenn eine AG eigene Aktien erwirbt, die sie als „Akquisitionswährung“ bei künftigen Erwerben von Unternehmensbeteiligungen einsetzen möchte.
Finanzhilfen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Einschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie führen nicht zu außerordentlichen Einkünften i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 24 Nr. 1 EStG, wenn sie in demjenigen Veranlagungszeitraum gewinnerhöhend zu erfassen sind, für den sie bewilligt worden sind, so der BFH mit Beschluss v. 28.11.2025.
Für die Frage, ob das Veranlagungs- oder Vergütungsverfahren durchzuführen ist, ist auf die Situation im Zeitpunkt der Vorsteuerentstehung und nicht den Zeitpunkt der Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts abzustellen, so der BFH.
Das EuG hat geurteilt, dass im Dreiecksgeschäft die Vereinfachungsmaßnahmen auch gelten können, wenn in die Lieferkette nach drei liefernden Beteiligten ein vierter Wirtschaftsteilnehmer einbezogen wird. Daraus können sich für Unternehmen zusätzliche Gestaltungsoptionen ergeben.
Ein gemeinnütziger Verein, der seinem Sponsor in einem Sponsoringvertrag das Recht einräumt, die Sponsoringmaßnahme im Rahmen von dessen Werbung zu vermarkten und auf dessen Produkten auf die Förderung des Vereins hinzuweisen, erbringt eine Gegenleistung für die empfangenen Sponsorengelder. Damit liegen (unbeschränkt) abzugsfähige Betriebsausgaben und keine Spenden vor. Es ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, dass die Gegenleistung für diese Leistung des Vereins nach der Anzahl der verkauften Produkte (Absatzmenge) bemessen wird (FG Hamburg, Urteil v. 13.11.2025 - 2 K 67/23).
Eine Erhöhung des Steuersatzes für den zweiten bzw. jeden weiteren Hund ist rechtmäßig (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteile v. 9.12.2025 - 5 K 564/25.KO sowie 5 K 594/25.KO; nicht rechtskräftig).
Neben Influencern geraten auch andere Anbieter von Online-Geschäftsmodellen hinsichtlich der (umsatz-)steuerlichen Behandlung ihrer Angebote und Leistungsbeziehungen zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Ob freiwillige Zahlungen (sog. „Donations“), welche Spender für Online-Angebote an deren Anbieter leisten, der Umsatzsteuer unterliegen, ist weiterhin hochumstritten.