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Rechtsprechung

Einkommensteuer //

Hinterbliebenenrente nach dem AltEinkG – Hessisches FG weist Klage auch im zweiten Rechtsgang ab und lässt Revision zu

Die Klage einer Witwe gegen den einfachgesetzlich zutreffend angesetzten Besteuerungsanteil von 76 % wurde im ersten Rechtsgang noch unter dem Gesichtspunkt der „individuellen Betrachtungsweise“ zurückgewiesen, da nach Ansicht des Hessischen FG die Altersvorsorgebeiträge des Verstorbenen der Witwe nicht zugerechnet werden konnten. Der BFH hatte das Urteil jedoch aufgehoben und die Sache an das Hessische FG zurückverwiesen (Beschluss v. 30.8.2023 - X B 58/23, PAAAJ-49036; dazu Ermel, NWB 42/2023 S. 2864). Der Entscheidung im zweiten Rechtsgang wurde nun aber eine „strukturelle“ statt einer „individuellen“ Betrachtungsweise zugrunde gelegt (Hessisches FG, Urteil v. 12.11.2025 - 11 K 286/22, EAAAK-04714).

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Einkommensteuer //

„Geringe Entfernung“ im Sinne des Reisekostenrechts (BVerwG)

Das BVerwG hat entschieden, dass die eine Gewährung von Tagegeld als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung aus Anlass einer Dienstreise ausschließende "geringe Entfernung" zwischen der Dienststätte oder Wohnung des Dienstreisenden und dem Ort, an dem das Dienstgeschäft erledigt wird, höchstens zwei Kilometer beträgt und nach der Straßenentfernung zu bemessen ist. (BVerwG, Urteil v. 4.12.2025 – 5 C 9.24).

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Einkommensteuer //

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit (BFH)

Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist (BFH, Urteil v. 17.9.2025 - VIII R 30/23; veröffentlicht am 4.12.2025).

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Einkommensteuer //

Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück (BFH)

Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gem. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen BFH, Urteil v. 25.11.1992 - X R 34/89). Der Tatbestand des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige, dem eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen zufließt, bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand (u.a. entgegen BFH, Urteil v. 24.10.1990 - X R 161/88) (BFH, Urteil v. 10.10.2025 - IX R 4/24; veröffentlicht am 4.12.2025).

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Gewerbesteuer //

Zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem Grundstück verbundenen Betriebsvorrichtung (BFH)

Da Betriebsvorrichtungen bewertungsrechtlich nicht zum Grundbesitz gehören, schließt deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG aus. Dies ist auch anzunehmen, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbunden ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Mitvermietung der fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbundenen Betriebsvorrichtung als begünstigungsunschädliches Nebengeschäft anzusehen ist. Dies ist anzunehmen, wenn sie einen zwingend notwendigen Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung darstellt und die quantitativen Grenzen eines Nebengeschäfts nicht überschreitet (BFH, Urteil v. 25.9.2025 - IV R 31/23; veröffentlicht am 4.12.2025).

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Einkommensteuer //

Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten und von ALG II (BFH)

Sozialleistungen, die einem volljährigen Kind mit Behinderung zufließen, sind grundsätzlich als finanzielle Mittel zu erfassen, die seine Fähigkeit zum Selbstunterhalt gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG erhöhen; dies gilt auch für das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II) und das Bürgergeld nach §§ 19 ff. des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) (BFH, Urteil v. 25.9.2025 - III R 20/23; veröffentlicht am 4.12.2025).

Außensteuerrecht //

Stellt die „Switch-over“-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit dar?

Der BFH-Vorlagebeschluss v. 3.6.2025 an den EuGH kann wie folgt zusammengefasst werden: Stellt die Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode bei nicht begünstigten passiven Einkünften einer EU-ausländischen Betriebsstätte einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit dar, weil der Motivtest in diesen Fällen nicht zur Anwendung gelangt?

Umsatzsteuer //

Keine Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL für ein nicht zugelassenes privates Krankenhaus

Ein Krankenhaus, welches nicht nach § 108 SGB V zugelassen ist, hat für seine Behandlungsleistungen keinen Anspruch auf die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL, wenn es aus sozialrechtlicher Sicht als nicht wirtschaftlich anzusehen ist, so der BFH mit Urteil v. 8.7.2025. Für die Prüfung dieses Tatbestands kommt es nicht auf ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Kosten an, sondern darauf, inwieweit die Leistungen und die hierdurch bedingten Kosten im Hinblick auf die medizinische Versorgung erforderlich sind.

Grunderwerbsteuer //

Grundstückserwerb durch eine auf der Verkäuferseite stehende Person gilt nicht als einheitlicher Erwerbsgegenstand

Beim – auch mittelbaren – Grundstückserwerb durch eine sowohl auf der Käufer- als auch der Verkäuferseite stehende Person ist Gegenstand des Erwerbs das unbebaute Grundstück. Dies gilt auch in dem Fall, in dem dem Grunde nach ein einheitlicher Erwerbsgegenstand gegeben ist, bei dem die Baukosten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, weil die Verkäuferseite das „Ob“ und „Wie“ der Bebauung bestimmt.

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Verfahrensrecht //

Steuererklärung und Ausschlussfristen (BFH NV)

Die Einreichung einer ordnungsgemäßen Steuererklärung beim Finanzgericht innerhalb der Ausschlussfristen gem. § 65 Abs. 2 Satz 2, § 79b Abs. 1 Satz 1 FGO reicht nicht nur zur Bezeichnung des Klagebegehrens nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO, sondern auch zur Bezeichnung der Beschwer i. S. des § 79b Abs. 1 Satz 1 FGO aus, wenn die angegebenen Besteuerungsgrundlagen von denen des angegriffenen Bescheids abweichen. Gleiches gilt bei Wiederholung einer bereits abgegebenen Steuererklärung oder der Einreichung einer geänderten Steuererklärung (BFH, Beschluss v. 30.10.2025 - X B 113, 114/24, NV; veröffentlicht am 27.11.2025).

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Umsatzsteuer //

Steuerbefreiung von Krankenhausbehandlungsleistungen eines nicht zugelassenen privaten Krankenhauses (BFH)

Die Krankenhausleistungen eines nicht nach § 108 SGB V zugelassenen privaten Krankenhauses sind nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL umsatzsteuerfrei, wenn sie nicht unter Bedingungen erbracht werden, die mit den Bedingungen für zugelassene Krankenhäuser in sozialer Hinsicht vergleichbar sind, das heißt wenn das private Krankenhaus nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung wie zugelassene Krankenhäuser bietet (BFH, Urteil v. 8.7.2025 - XI R 36/23; veröffentlicht am 27.11.2025).

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Europa //

Anspruch eines EU-Beamten auf einen Steuerfreibetrag für ein in Ausbildung befindliches Kind (EuGH)

Beamte der Europäischen Union erhalten für jedes unterhaltsberechtigte Kind eine monatliche Kinderzulage. Die Zulage wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch gewährt. Auf begründeten Antrag wird sie bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gewährt, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Darüber hinaus erhalten Beamte für jedes unterhaltsberechtigte Kind einen Steuerfreibetrag. Zu diesem Zweck wird der doppelte Betrag der Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder von der Besteuerungsgrundlage abgezogen (EuGH, Urteil v. 27.11.2025 – C-137/24 P).

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