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Rechtsprechung

Abo Abgabenordnung //

Schätzungsbefugnis in der Gastronomie bei Verwendung von Altkassen

Die Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen Kasse begründet keine Schätzungsbefugnis, wenn der Steuerpflichtige in überobligatorischer Weise sonstige Aufzeichnungen führt, die eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenerfassung bieten. Aus dem BFH-Urteil v. 28.11.2023 - X R 3/22 ergeben sich zahlreiche Ansätze für eine erfolgreiche Abwehrberatung im Bereich der bargeldintensiven Unternehmen.

Abo Körperschaftsteuer //

Rückwirkende Anwendung des § 32a Abs. 1 KStG

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind bei Betriebsprüfungen von Kapitalgesellschaften für die Steuerpflichtigen und ihre Berater ein „Schreckgespenst“, für die Betriebsprüfer aber ein „Joker“. Schwierigkeiten bereiten nicht nur die sperrigen Tatbestandsvoraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung und deren Anwendung im praktischen Einzelfall. Einmal aufgedeckt, halten verdeckte Gewinnausschüttungen noch weitere Überraschungen parat. Denn sie wirken sich nicht nur auf die Steuerfestsetzung bei der Kapitalgesellschaft aus, sondern auch bei deren Gesellschaftern. Bei den Gesellschaftern kann sich die Steuerfestsetzung – je nach Fallgestaltung – vermindern oder erhöhen. Ist gegenüber dem Gesellschafter zuvor bereits ein Steuerbescheid ergangen, muss dieser geändert werden. Das kann auch nach der Bestandskraft des bisherigen Bescheids und sogar nach Eintritt der Festsetzungsverjährung geschehen. Mit einer solchen Konstellation hat sich jüngst das BVerfG befasst.

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Abo Einkommensteuer //

Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen" im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils (BFH)

Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht (Bestätigung der Rechtsprechung). Dies gilt auch für sog. Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist (BFH, Urteil v. 9.11.2023 - IV R 9/21; nachträglich am 18.4.2024 zur Veröffentlichung bestimmt).

Abo Körperschaftsteuer //

Verdeckte Gewinnausschüttung: Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Das BFH-Urteil v. 22.11.2023 thematisiert das Tatbestandsmerkmal der „Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis“, das zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG erfüllt sein muss. Der BFH befasst sich in seiner Entscheidung mit dem subjektiven Element des Zuwendungswillens und erörtert, inwiefern subjektive Elemente zu den objektiven Abläufen hinzutreten müssen, um den Tatbestand einer vGA zu erfüllen.

Abo Abgabenordnung //

Zum Zweckbetrieb „Krankenhaus“ (§ 67 AO) und zur etwaigen Schädlichkeit sog. Dauerverlustbetriebe

In zwei Urteilen v. 14.12.2023 entschied der BFH, Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an Ärzte, denen als Nebentätigkeit die ambulante Behandlung von Patienten genehmigt worden ist, rechneten nicht zum Zweckbetrieb „Krankenhaus“ i. S. von § 67 AO, sondern seien – ebenso wie die mit diesen Einnahmen im Zusammenhang stehenden Ausgaben – einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. von § 64 Abs. 1 AO zuzuordnen. In der V-Entscheidung v. 14.12.2023 ging es darüber hinaus um die gemeinnützigkeitsrechtliche Einordung von Mitarbeitercafeterien, die aus arbeitsrechtlichen Gründen defizitär betrieben werden. Hier lässt aufhorchen, dass der BFH zur Zurückverweisung der Sache den Hinweis gibt, ein Dauerverlustbetrieb könne die Steuerbegünstigung auch dann gefährden, wenn seine Verluste durch die Gewinne anderer wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe ausgeglichen würden.

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Corona //

Staatliche Corona-Hilfen verfassungsgemäß (BGH)

Die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freie Hansestadt Bremen während des "ersten und zweiten Lockdowns" (März 2020 bis Juni 2021) beruhten auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Darüber hinaus ist die Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar. Eine sachwidrige Benachteiligung von Großunternehmen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen ist nicht gegeben (BGH, Urteil v. 11.4.2024 - III ZR 134/22).

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Abo Einkommensteuer //

Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt; zeitliche Erfassung von Gutscheinen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung (BFH)

Zur Begründung einer Schätzungsbefugnis dem Grunde und der Höhe nach darf der Tatrichter sich nicht mit der bloßen Benennung formeller oder materieller Mängel begnügen, sondern muss diese auch nach dem Maß ihrer Bedeutung für den konkreten Einzelfall gewichten (BFH, Urteil v. 28.11.2023 - X R 3/22; veröffentlicht am 11.4.2024).

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Abo Einkommensteuer //

Verhältnis zwischen Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid (BFH)

Die Frage, ob ein im Steuerbescheid der Höhe nach bindend ermittelter Altersentlastungsbetrag nach § 24a des Einkommensteuergesetzes verlusterhöhend wirkt, ist grundsätzlich im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden (vgl. BFH, Urteil v. 30.6.2020 IX R 3/19, BFHE 269, 314, BStBl II 2021, 859) (BFH, Urteil v. 23.1.2024 - IX R 7/22; veröffentlicht am 11.4.2024).

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Abo u.a. Körperschaftsteuer //

Zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" i.S.d. § 67 AO (BFH)

Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 SGB V ermächtigte Ärzte - und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben - hängen nicht mit dem Zweckbetrieb "Krankenhaus" (§ 67 Abs. 1 AO) zusammen, sondern gehören zu den Besteuerungsgrundlagen, die einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind (§ 64 Abs. 1 AO) (BFH, Urteil v. 14.12.2023 - V R 28/21; veröffentlicht am 11.4.2024).

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Körperschaftsteuer //

vGA: irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (BFH)

Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Maßgebend ist allein, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem solchen Irrtum unterlegen ist (BFH, Urteil v. 22.11.2023 - I R 9/20; veröffentlicht am 11.4.2024).

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