Das nationale Umsatzsteuerrecht 2025
In dem Beitrag werden fünf besonders kennenswerte Entscheidungen des BFH, die 2025 veröffentlicht worden sind, komprimiert vorgestellt.
In dem Beitrag werden fünf besonders kennenswerte Entscheidungen des BFH, die 2025 veröffentlicht worden sind, komprimiert vorgestellt.
Die Berichtigung eines in einer Rechnung unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrags wirkt zum Zeitpunkt, zu dem eine zuvor bestehende Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt wird und kann durch Dritte erfolgen, die mit der Prüfung der Rechnung beauftragt sind, wenn der Aussteller und der Empfänger dies akzeptieren.
Mit Urteil v. 25.9.2025 entschied der IV. Senat des BFH, dass die Beteiligung eines Mitunternehmers an einer Kapitalgesellschaft nur dann zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II rechne, wenn ein ganz überwiegender Veranlassungszusammenhang mit der Beteiligung an der Personengesellschaft besteht. Ausgehend von dem Veranlassungszusammenhang als Zuordnungskriterium ist eine Kapitalbeteiligung regelmäßig nicht als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II einzustufen, wenn die Kapitalgesellschaft neben ihren geschäftlichen Beziehungen zur KG oder neben ihrer Geschäftsführertätigkeit für die KG einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung besitzt. – Offen lässt der BFH die Frage, ob eine Kapitalbeteiligung dem gewillkürten Sonderbetriebsvermögen II zugeordnet werden könne. Dies sei jedenfalls dann nicht möglich, wenn erkennbar ist, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb keinen Nutzen, sondern Verluste bringen wird. Davon ist auszugehen, wenn die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts seinen Verkehrswert erheblich übersteigen.
Die Privilegierung des § 6a GrEStG greift bei Einbringungen in kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaften nicht; die Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG ist in diesem Fall nicht gewahrt.
Der BFH konnte seine Anschlussentscheidung zu einem EuGH-Urteil veröffentlichen. Das Revisionsverfahren betraf die Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen nach der seit dem 1.1.2019 geltenden Rechtslage.
Mit Urteil v. 11.12.2024 - I R 33/22 ( NAAAJ-88829) hat der BFH die Rechtsfrage, ob einer körperschaftsteuerlichen Organschaft eine atypisch stille Beteiligung an einer Organgesellschaft entgegensteht, einer Klärung zugeführt.
Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Die Kaufpreisaufteilung bildet einen häufigen Streitpunkt zwischen Stpfl. und FA.
In dem Beitrag werden fünf besonders kennenswerte Entscheidungen des BFH, die 2025 veröffentlicht worden sind, komprimiert vorgestellt.
Die Sammelklage gegen den Ticketdienstleister Eventim ist mit einem außergerichtlichem Vergleich geendet. Verbraucher, die sich bis zum 9.1.2026 zur Klage angemeldet haben, können einen Gutschein im Wert von 20 € anfordern. Hierauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam, der die Sammelklage eingereicht hatte.
Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht (BFH, Urteil v. 9.9.2025 - VI R 7/23; veröffentlicht am 15.1.2026).
Für das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung i. S. des § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. (nunmehr § 13a Abs. 6 ErbStG) ist nicht das schuldrechtliche, sondern das dingliche Rechtsgeschäft bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich (FG Münster, Urteil v. 12.12.2025 – 3 K 695/24 Erb; Revision beim BFH unter dem Az. II R 1/26 anhängig).
Das FG Münster hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Vollziehung der Pfändung eines Kfz aufgehoben und ausgesetzt, da im Streitfall nach summarischer Prüfung die Unpfändbarkeit des Kfz aus gesundheitlichen Gründen ernstlich möglich ist (FG Münster Beschluss v. 19.12.2025 - 4 V 2500/25 AO).
Das Finanzamt muss die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale bei Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern gegenüber dem Arbeitnehmer verfolgen, wenn der Arbeitgeber bei Auszahlung der Energiepreispauschale die Voraussetzungen des § 117 EStG beachtet hat (FG Münster, Urteil v. 10.12.2025 – 6 K 1524/25 E; Revision beim BFH unter dem Az. VI R 24/25 anhängig).
Ein Steuerstundungsmodell i. S. von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags gem. § 7g Abs. 1 EStG beruhen. Entsprechende Verluste sind auch bei der Berechnung der "Nichtaufgriffsgrenze" des § 15b Abs. 3 EStG zu berücksichtigen (BFH, Urteil v. 2.10.2025 - IV R 14/23; veröffentlicht am 15.1.2026).
Die Berichtigung eines in einer Rechnung unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrags wirkt zum Zeitpunkt, zu dem eine zuvor bestehende Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt wird und kann durch Dritte erfolgen, die mit der Prüfung der Rechnung beauftragt sind, wenn der Aussteller und der Empfänger dies akzeptieren.
Mit Urteil v. 25.9.2025 entschied der IV. Senat des BFH, dass die Beteiligung eines Mitunternehmers an einer Kapitalgesellschaft nur dann zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II rechne, wenn ein ganz überwiegender Veranlassungszusammenhang mit der Beteiligung an der Personengesellschaft besteht. Ausgehend von dem Veranlassungszusammenhang als Zuordnungskriterium ist eine Kapitalbeteiligung regelmäßig nicht als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II einzustufen, wenn die Kapitalgesellschaft neben ihren geschäftlichen Beziehungen zur KG oder neben ihrer Geschäftsführertätigkeit für die KG einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung besitzt. – Offen lässt der BFH die Frage, ob eine Kapitalbeteiligung dem gewillkürten Sonderbetriebsvermögen II zugeordnet werden könne. Dies sei jedenfalls dann nicht möglich, wenn erkennbar ist, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb keinen Nutzen, sondern Verluste bringen wird. Davon ist auszugehen, wenn die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts seinen Verkehrswert erheblich übersteigen.
Die Privilegierung des § 6a GrEStG greift bei Einbringungen in kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaften nicht; die Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG ist in diesem Fall nicht gewahrt.
Für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 € fällt Schenkungssteuer an. Es handelt sich hierbei nicht mehr um ein "übliches Gelegenheitsgeschenk" (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 4.12.2025 - 4 K 1564/24; Revision zugelassen).
Der BFH konnte seine Anschlussentscheidung zu einem EuGH-Urteil veröffentlichen. Das Revisionsverfahren betraf die Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen nach der seit dem 1.1.2019 geltenden Rechtslage.
Die im Jahr 2022 einmalig ausgezahlte Energiepreispauschale ist auch für Rentner einkommensteuerpflichtig (Sächsisches FG, Urteile v. 11.11.2026 - 2 K 1149/23, 2 K 1150/23 und 2 K 1140/23; Revisionen anhängig, BFH-Az. X R 24/25, X R 25/25 und X R 27/25).
Mit Urteil v. 11.12.2024 - I R 33/22 ( NAAAJ-88829) hat der BFH die Rechtsfrage, ob einer körperschaftsteuerlichen Organschaft eine atypisch stille Beteiligung an einer Organgesellschaft entgegensteht, einer Klärung zugeführt.
Das FG des Saarlandes hat einen Streitfall entschieden, in dem die Klägerin den Exkulpationsnachweis im Rahmen des § 1 Abs. 1 AStG führen konnte für von ihr begebene unverzinsliche unbesicherte Darlehen im grenzüberschreitenden Konzernverbund.
Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Die Kaufpreisaufteilung bildet einen häufigen Streitpunkt zwischen Stpfl. und FA.
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam (BGH, Urteil v. 8.1.2026 - III ZR 8/25).
Beteiligt sich der Kommanditist einer GmbH & Co. KG an einer GmbH, deren Anteile bislang die GmbH & Co. KG allein gehalten hat, führt die bestehende Beteiligung der GmbH & Co. KG an der GmbH allein nicht dazu, dass die neu erworbene Kapitalbeteiligung des Kommanditisten für das Unternehmen der Personengesellschaft als wirtschaftlich vorteilhaft und damit als notwendiges Sonderbetriebsvermögen (SBV) II anzusehen ist (BFH, Urteil v. 25.9.2025 - IV R 12/23; veröffentlicht am 8.1.2026).