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Rechtsprechung

Editorial //

Der Steuerpflichtige hat die Wahl

... anderes folgt insbesondere nicht aus dem Beschluss des BVerfG v. 8.7.2021 - 1 BvR 2422/17 ( TAAAH-87096) zur Vollverzinsung. Danach ist der Gesetzgeber zwar gehalten, bei einer dahingehenden Zinssatztypisierung den abzuschöpfenden Vorteil realitätsgerecht zu bemessen. Die dort genannten Grundsätze lassen sich auf den Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG jedoch nicht übertragen. Insbesondere ist der Gesetzgeber nicht gehalten, die Höhe des sechsprozentigen Gewinnzuschlags an ein strukturelles Niedrigzinsniveau anzupassen. Dies hat der BFH mit Urteil v. 20.3.2024 in der Sache VI R 20/23 deutlich gemacht. Denn Gewinnzuschlag und Nachzahlungszinsen sind insoweit nicht miteinander vergleichbar (Kanzler, NWB 20/2024 S. 2765). Der Gewinnzuschlag ist keine – für Steuerpflichtige unausweichliche – Zinssatztypisierung. § 6b EStG ist vielmehr ein Subventionsangebot, das der Gesetzgeber in § 6b Abs. 7 EStG mit einem Gewinnzuschlag bewehrt hat. Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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Abo Einkommensteuer //

Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland (BFH)

Der für eine Tätigkeit im Königreich der Niederlande gezahlte Arbeitslohn eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmers ist auch insoweit nach Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande 2012/2016 unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als der Arbeitnehmer den Arbeitslohn aufgrund der sog. 30 %-Regelung steuerfrei erhalten hat (BFH, Urteil v. 10.4.2025 - VI R 29/22; veröffentlicht am 3.7.2025).

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Abo Einkommensteuer //

Übertragung von Pensionsverpflichtungen – erstmalige Anwendung des § 4f EStG (BFH)

§ 4f EStG i.d.F. des Art. 11 Nr. 2 des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes vom 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) - AIFM StAnpG - findet gemäß § 52 Abs. 12c EStG i.d.F. des Art. 11 Nr. 9 Buchst. a AIFM StAnpG - seit dem 31.7.2014: § 52 Abs. 8 Satz 1 EStG - erstmals Anwendung für Schuldübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen, die in einem nach dem 28.11.2013 endenden Wirtschaftsjahr erfolgen (BFH, Urteil v. 20.3.2025 - IV R 27/22; veröffentlicht am 3.7.2025).

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Abo Schenkungsteuer //

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (BFH)

Es ist bei summarischer Prüfung ernstlich zweifelhaft, ob Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG führen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden (BFH, Beschluss v. 6.6.2025 - II B 43/24 (AdV); veröffentlicht am 3.7.2025).

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Gewerbesteuer //

Zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters (BFH)

Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Gewinnanteilen eines stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG 2000 fällt unter die auch für Drittstaaten geltende Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – EGV (heute Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV). Die Anwendbarkeit der Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EGV (heute Art. 64 Abs. 1 AEUV) wird grundsätzlich nicht durch Ausführungen eines Schreibens einer Oberfinanzdirektion über eine zugunsten von Steuerpflichtigen nur eingeschränkte Anwendung einer Norm beeinflusst (BFH, Urteil v. 26.2.2025 - I R 33/21; veröffentlicht am 3.7.2025).

Abo Einkommensteuer //

Anerkennung von Aufwendungen für eine Zins-Swap-Vereinbarung als Betriebsausgaben erfordert objektive Konnexität mit dem zu sichernden Darlehen

Aufwendungen für eine Zins-Swap-Vereinbarung sind nur dann als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn eine objektive Konnexität zwischen Swap- und Darlehensvertrag besteht. Dies ist der Fall, wenn beide Vereinbarungen vollinhaltlich aufeinander abgestimmt sind oder auf einem einheitlichen Finanzierungskonzept beruhen.

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