Rechtsprechung

Abo Körperschaftsteuer //

Familienstiftung als Finanzunternehmen i. S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG a. F.

Nach § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG a. F. sind die Regelungen des § 8b KStG für Beteiligungen an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen nicht für Anteile anzuwenden, die von Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben werden. Gewinne aus einer Anteilsveräußerung sind dann vollumfassend steuerpflichtig, während Verluste aus der Veräußerung einer Beteiligung oder im Wege des Ansatzes des niedrigeren Teilwerts einkommensmindernd zu berücksichtigen sind, da § 8b Abs. 3 KStG insofern keine Anwendung findet.

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Körperschaftsteuer //

Familienstiftung als Finanzunternehmen i.S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2011 (BFH)

Für die Qualifikation als Finanzunternehmen im Sinne des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2011 i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) 2011 ist die Rechtsform unerheblich. Auch eine privatrechtliche Familienstiftung kann grundsätzlich ein Finanzunternehmen sein. Ob sie eine finanzunternehmerische Haupttätigkeit ausübt, richtet sich nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (BFH, Urteil v. 3.7.2024 - I R 46/20; veröffentlicht am 14.11.2024).

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Verfahrensrecht //

Hemmung der Verjährung durch Abgabe einer Feststellungserklärung (BFH)

Gibt der Steuerpflichtige nach Ergehen eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Gewinnfeststellungsbescheids erstmals eine inhaltlich abweichende Feststellungserklärung ab, so liegt darin zugleich ein Änderungsantrag gemäß § 164 Abs. 2 AO. Dieser führt, wird er vor Ablauf der Feststellungsfrist gestellt, gemäß § 171 Abs. 3, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO zu einer Ablaufhemmung (BFH, Urteil v. 7.8.2024 - IV R 9/22; veröffentlicht am 14.11.2024).

Abo Umsatzsteuer //

Dreiecksgeschäft – BFH bestätigt strenge Anforderungen

Der EuGH stellte bereits in seinem Verfahren in der Rechtssache „Luxury Trust Automobil“ (Urteil v. 8.12.2022 - C-247/21, ZAAAJ-29636) strenge Anforderungen an den vom mittleren Unternehmer im Dreiecksgeschäft anzubringenden Rechnungshinweis. Der BFH befasste sich auf nationaler Ebene in seinen Urteilen v. 17.7.2024 - XI R 34/22 (XI R 38/19) ( BAAAJ-75516) und XI R 35/22 (XI R 14/20) ( CAAAJ-75520) nun ebenfalls mit den materiell-rechtlichen Voraussetzungen im Dreiecksgeschäft.

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Abo Einkommensteuer //

Verlustausgleichsvolumen durch Einlagen trotz sogenannter Mehrentnahmen in Vorjahren (BFH)

Bei der Ermittlung der Höhe des verrechenbaren Verlustes des Kommanditisten gemäß § 15a EStG sind dessen im Verlustentstehungsjahr erbrachte Einlagen auch dann in voller Höhe zu berücksichtigen, wenn die Mittel hierfür bei wirtschaftlicher Betrachtung aus Entnahmen stammen, die der Kommanditist in Vorjahren über die von ihm erbrachten Einlagen hinaus getätigt hat und die wegen § 15a Abs. 3 Satz 2 EStG nicht zu einer Gewinnhinzurechnung geführt haben. Eine Minderung der Einlagen um einen (negativen) außerbilanziellen Korrekturposten "Rückführung Mehrentnahmen" kommt nicht in Betracht (BFH, Urteil v. 10.10.2024 - IV R 10/22; veröffentlicht am 14.11.2024).

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Abo Erbschaftsteuer //

Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils (BFH)

Der zivilrechtliche Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil bewirkt nicht, dass seinem Kind dem Enkel des Erblassers der Freibetrag zu gewähren ist, der im Falle des Versterbens des Kindes zu gewähren ist. Das Erbschaftsteuerrecht folgt insoweit nicht der Fiktion des Zivilrechts (BFH, Urteil v. 31.7.2024 - II R 13/22, veröffentlicht am 14.11.2024).

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Abo Erbschaftsteuer //

Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung (BFH)

Hat der Erblasser Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten, erhöht sich der Nachlass um einen Sachleistungsanspruch der Erben gegen das Bestattungsunternehmen. Die Kosten der Bestattung sind im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen (BFH, Urteil v. 10.7.2024 - II R 31/21; veröffentlicht am 14.11.2024).

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Abo Einkommensteuer //

Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung und Prozesszinsen als Kapitaleinkünfte (BFH)

Es können nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären (BFH, Urteil v. 18.6.2024 - VIII R 32/20; veröffentlicht am 14.11.2024).

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