Keine Sonderabschreibung für neue Mietwohnung bei Abriss und Neubau
Mit Urteil v. 12.8.2025 hat der BFH entschieden, dass eine „neue, bisher nicht vorhandene“ Wohnung i. S. des § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG nicht vorliegt, wenn durch eine Baumaßnahme zwar eine Wohnung entsteht, die im sprachlichen Sinne als „neu“ gilt, dadurch aber der zuvor vorhandene Wohnungsbestand auf dem Grundstück nicht vermehrt wird. Maßgeblich für die steuerliche Begünstigung ist demnach die tatsächliche Erweiterung des Wohnungsbestands.