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Deutscher Ansatz zur Betriebsstättengewinnaufteilung auf dem Prüfstand
Die beiden , NWB EAAAJ-90850 und I R 49/23, NWB CAAAJ-90855 markieren einen Wendepunkt in der steuerlichen Behandlung von inländischen Betriebsstätten ausländischer Kapitalgesellschaften. Im Zentrum der Entscheidungen steht die Auslegung des § 1 Abs. 5 AStG sowie die Rolle der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) bei der Gewinnermittlung. Die Entscheidungen klären, dass § 1 Abs. 5 AStG keine eigenständige Gewinnermittlungsvorschrift, sondern ausschließlich eine Einkünftekorrekturnorm ist. Eine außerbilanzielle Korrektur nach dieser Vorschrift setzt zwingend voraus, dass eine Einkünfteminderung durch nicht fremdübliche Bedingungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte tatsächlich festgestellt wird. Die bloße Anwendung der Kostenaufschlagsmethode, wie sie die Finanzverwaltung bei sogenannten Routinebetriebsstätten häufig vornimmt, ist ohne einen zugrunde liegenden wirtschaftlichen Vorgang unzulässig.
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I. Zentrale Aussagen der BFH-Entscheidungen
In beiden Streitfällen handelte es sich um ungarische Kapitalgesellschaften mit deutschen Betriebsstätten. Die Finanzämter hatten die Gewinne der Betriebsstätten unter Anwendung der Kostenaufschlagsmethode neu ermittelt u...