Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung
39. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
F. Rechnungswesen
Vorbemerkung zu den Kontenbezeichnungen in den Lösungen:
Die §§ 266, 275 HGB regeln, welche Posten in der Bilanz und in der GuV auszuweisen sind. Das HGB schreibt aber kein bestimmtes Buchführungssystem vor und damit auch nicht die Bezeichnung der Konten. Gleichwohl müssen die Geschäftsvorfälle so gebucht werden, dass ein Überblick über die Vermögens- und Ertragslage gewährleistet ist. Aus steuerlichen Gründen (z. B. Umsatzsteuer oder einkommensteuerliches Teileinkünfteverfahren) bietet es sich an, bereits bei der Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle die steuerlichen Konsequenzen im Blick zu haben und entsprechend differenziert zu buchen. In der Praxis ist vor diesem Hintergrund der „DATEV-E-Bilanz Standardkontenrahmen (SKR) 03“ sehr stark verbreitet. Die Kontenbezeichnungen in den Lösungen entsprechen weitgehend dem SKR 03. In den Lösungen zu den Klausuren werden jedoch regelmäßig auch andere zutreffende Kontenbezeichnungen zugelassen, wenn sich aus der Aufgabenstellung nichts anderes ergibt.
292Buchführungspflicht von Kleinbetrieben
Lösung: Nach den §§ 238 ff. HGB ist Regine Westphal nicht buchführungspflichtig, weil sie nicht Kauffrau i. S. der §§ 1 und 2 HGB ist. Ihr Gewerbebetrieb benöti...