IAS 19 9

Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

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Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer umfassen Posten gemäß nachstehender Aufzählung, sofern davon ausgegangen wird, dass diese innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs, in dem die Arbeitnehmer die betreffende Arbeitsleistung erbringen, vollständig beglichen werden:

(a)

Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge,

(b)

Urlaubs- und Krankengeld,

(c)

Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen und

(d)

geldwerte Leistungen (wie medizinische Versorgung, Unterbringung und Dienstwagen sowie kostenlose oder vergünstigte Güter oder Dienstleistungen) für aktive Arbeitnehmer.

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FAAAJ-50003