IAS 19 139

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne

Angaben

Merkmale leistungsorientierter Pläne und damit verbundene Risiken

139

Ein Unternehmen hat folgende Angaben zu machen:

(a)

Informationen über die Merkmale seiner leistungsorientierten Pläne, unter Einschluss

(i)

der Art der durch den Plan bereitgestellten Leistungen (z. B. leistungsorientierter Plan auf Endgehaltsbasis oder beitragsbasierter Plan mit Garantie),

(ii)

einer Beschreibung des regulatorischen Rahmens, innerhalb dessen der Versorgungsplan betrieben wird, beispielsweise der Höhe eventueller Mindestdotierungsverpflichtungen sowie möglicher Auswirkungen des regulatorischen Rahmens auf den Plan; dies kann beispielsweise die Obergrenze für den Vermögenswert betreffen (siehe Paragraph 64),

(iii)

einer Beschreibung der Verantwortlichkeiten anderer Einheiten für die Führung des Plans; dies kann beispielsweise die Verantwortlichkeiten von Treuhändern oder Mitgliedern der Aufsichtsorgane des Plans betreffen.

(b)

eine Beschreibung der Risiken, denen das Unternehmen durch den Plan ausgesetzt ist; hier ist das Hauptaugenmerk auf ungewöhnliche, unternehmens- oder planspezifische Risiken sowie erhebliche Risikokonzentrationen zu richten. Ist das Planvermögen hauptsächlich in eine Gruppe von Anlagen wie beispielsweise Immobilien investiert, kann für das Unternehmen durch den Plan eine Konzentration von Immobilienmarktrisiken entstehen.

(c)

eine Beschreibung etwaiger Änderungen, Kürzungen und Abgeltungen des Plans.

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FAAAJ-50003